Mietrecht und insbesondere das Thema "Schönheitsreparaturen" sind gerade z.Zt. eine besonders heisse Kiste. Hier haben Gerichte etliche Klauseln gekippt, was oft zur völligen "Nichtpflicht" des Mieters führt.
Regelmäßige Schönheitsreparaturen nur nach Zeit sind bspw. unwirksam.
Ein Mieter, der die Wohnung pfleglich behandelt, so dass Schönheitsreparaturen seltener notwendig sind als im "Normalfall" würde bestraft, wenn er trotzdem regelmäßig renovieren müsste. Darauf hat Dein Vermieter ja scheinbar auch reagiert.
Hast Du aber z.B. gerade vor einem halben Jahr tapeziert, weil Dein Kind Spaghetti an die Wand geschmissen hat, kann das der Vermieter nach dem von Dir angeführten Urteil nicht beim Auszug gleich nochmal verlangen (es sei denn, die Tapete ist nach der kurzen Zeit bereits wieder "abgewohnt".)
Das Urteil müsste man also ganz genau lesen.
Während der ganzen Mietdauer gar nichts machen und dann wegen der Endrenovierung auf dieses Urteil verweisen, ist m.E. nach nicht von Erfolg gekrönt, damit wird keiner durchkommen.
Und aufpassen beim Begriff "Komplettrenovierung", ein Parkett braucht keiner abschleifen, wenn es nicht aussergewöhnlich beansprucht wurde (privater "Tanzball" im Wohnzimmer o.ä.).
Ganz sicher kann es Dir niemand sagen, weder Rechtsanwalt noch Mieterbund.
Kannst davon ausgehen, dass "Haus & Grund" (Grundbesitzerverein) jedes Urteil komplett anders interpretiert als der Mieterbund.
Suche den Schulterschluss mit Deinem Vermieter. Ich würde die Formulierungen in Deinem Mietvertrag so interpretieren, dass der Vermieter seine Wohnung in weitervermietbarem Zustand wiederhaben will und Dich in der Zwischenzeit zu nichts verpflichtet. Schliesslich wohnst Du dort und musst selber wissen, wie neu und schön Du es in Deiner Wohnung haben willst.
Ich finde die Regeln anständig und fair.
Deinem VM §§ unter die Nase zu halten ist sicher kontraproduktiv.
Fragst Du, weil sich bereits Streit andeutet?
Ich bin kein Jurist, sondern habe die Frage als Vermieter, Mitglied bei "Haus & Grund" und "branchennah" Berufstätiger beantwortet...