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Zitat von binbald
Provokant gefragt: Wieso willst Du eigentlich die Objekte manipulieren und - obwohl sie urheberrechtlich geschützt sind - daran herumdoktern?  Dazu besteht zunächst einmal prinzipiell keine Notwendigkeit und Dein privates ästhetisches Empfinden ist eben noch nicht wirklich ein Maßstab, der eine Manipulation rechtfertigt. Darüber hinaus kann die Grenze zwischen Deinem "minimalinvasiven Zurechtrücken" und dem inhaltlichen Eingriff in die ästhetisch-planvolle Gestaltung sehr fließend sein.
Problematisch wird das Ganze dann beispielsweise mit der fortschreitenden Kameratechnik, z.B. automatisches HDR/DRO etc., vielleicht gibt's ja in Zukunft auch Kameras, die stürzende Linien automatisch beseitigen. Wie geht man damit um? Da kommt noch so einiges an Diskussionsbedarf auf einen zu.
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Dort wird erklärt das das gerade rücken einer Hausfassade des Hundertwasserhauses in Wien nicht erlaubt ist.
Das war das worauf ich hinaus wollte... die Panoramafreiheit gestattet nur Aufnahmen von öffentlichen Plätzen und ohne Hilfsmittel, d.h. kein Podest etc.
Also nur so wie es von jedem anderen gemacht werden kann, also bei Gebäuden auch kein begradigen von Objektivbedingten Verzerrungen...
Es sei sogar nicht eindeutig geklärt ob Teleobjektive erlaubt sind oder nicht...