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Zitat von ViewPix
Wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Objekt unter dem Deckmantel der Panoramafreiheit zwar fotografieren, jedoch nicht mit Mitteln der EBV verändern (gerade rücken) darf, dann dürfte es fraglich sein ob man überhaupt noch etwas zeigen kann... 
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Provokant gefragt: Wieso willst Du eigentlich die Objekte manipulieren und - obwohl sie urheberrechtlich geschützt sind - daran herumdoktern?

Dazu besteht zunächst einmal prinzipiell keine Notwendigkeit und Dein privates ästhetisches Empfinden ist eben noch nicht wirklich ein Maßstab, der eine Manipulation rechtfertigt. Darüber hinaus kann die Grenze zwischen Deinem "minimalinvasiven Zurechtrücken" und dem inhaltlichen Eingriff in die ästhetisch-planvolle Gestaltung sehr fließend sein.
Problematisch wird das Ganze dann beispielsweise mit der fortschreitenden Kameratechnik, z.B. automatisches HDR/DRO etc., vielleicht gibt's ja in Zukunft auch Kameras, die stürzende Linien automatisch beseitigen. Wie geht man damit um? Da kommt noch so einiges an Diskussionsbedarf auf einen zu.