Da die Mühle rechtlich gesehen immer noch dem Besitzer gehört und nicht dem Pächter, dürfte das Einverständnis des Besitzers notwendig sein, wenn du die Mühle als Ganzes (eindeutig erkennbar) für den Kalender ablichten willst. Etwas anders dürfte es aussehen, wenn du die Innenräume der Mühle benutzen willst. Dort würde wohl das Einverständnis des Pächters reichen, da er das Nutzungsrecht hat.
Wenn du Diskussionen aus dem Weg gehen willst, wäre es wohl einfacher wenn du entweder den Besitzer überzeugst, dass du weder moralisch noch rechtlich Verwerfliches vorhast (was ich einfach mal voraussetze, wobei die Moralvorstellung von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein könnnen...

) oder dir eine andere Mühle suchst.