Zitat:
Zitat von Jens N.
Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe).
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Ist das wirklich so? Die Gewährleistungsansprüche richten sich doch an den jeweiligen Vertragspartner und das ist beim Zweitkäufer der Erstkäufer und nicht der Händler. Oder übersehe ich da etwas?