Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe). Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, mit den Konditionen, die diese selbst festlegen. Und da kann alles mögliche drin stehen: manche Hersteller binden die Garantie an die Erstkäufer, andere nicht - d.h. es kommt drauf an. Und selbst wenn die Garantie laut Bestimmungen nicht übertragbar ist, so regeln das viele Hersteller auch bei Zweitbesitzern oft kulant, bzw. interessieren sich gar nicht dafür, daß auf der Rechnung ein anderer Name steht (so mit meiner KoMi D5D erlebt).
Und dann ist ja auch noch die Frage, ob auf der Rechnung überhaupt ein Name steht, oder ob es sich z.B. um einen anonymen Kassenbon o.ä. handelt, ob das Produkt für eine besondere Garantie vielleicht auf einen bestimmten Namen registriert ist (Tamron 5 Jahres-Garantie) usw. usf. - ist so pauschal also nicht ganz leicht zu beantworten.
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Gruß Jens
Geändert von Jens N. (07.10.2010 um 19:31 Uhr)
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