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Alt 25.05.2004, 15:01   #11
Haegar
 
 
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Zitat:
Zitat von Tom
Wie schon gesagt, ich schmeiße die Begriffe ständig durcheinander (bitte korrigieren, wenn meine Aussage nicht stimmen sollte).
Fast getroffen:
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
Dabei gibt's in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, dass der mangel bereits beim Kauf bestand.
Die restlichen 18 Monate liegt die Beweislast beim Verbraucher, der nachweisen muss, dass der mangel bereits bestand bzw. nict durch unsachgemässe Bedienung oder sowas verursacht wurde.

Garantie ist eine freiwillig Leistung des Herstellers. Bei Minolta ist das 1 Jahr.
Gruß
Jörg
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