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Alt 29.08.2010, 10:51   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Die meisten gewerblichen Verkäufer berufen sich auf ihre AGB.

Und dort ist meist geregelt, dass es sich beim "Angebot" nicht um ein Angebot handelt;-)
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunden einen Kaufantrag schickt und dieser schriftlich vom Anbieter bestätigt wird.
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