Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.08.2010, 23:20   #7
McOtti
 
 
Registriert seit: 26.06.2006
Ort: Zwickau
Beiträge: 972
Hallo

Noch ein Tipp von mir um eventuelle Probleme bei der Wiedereinreise in die EU zu vermeiden.
Wenn Du viele neue und vor allen teure "Sachen" wieder einführst kann es sein das der Zoll ( da Du ja locker über die Freigrenze kommst)
von Dir Kohle haben will wenn Du keine Nachweise mitführst das das Gerät (Kamera/Linsen) in der EU gekauft und damit bereits versteuert ist. Dafür gibt es normalerweise Formulare ... aber ich habe das anders gelöst. Ich habe einfach beim Zoll "angefragt" wie es aussieht wenn ich folgende Sachen aus und wieder einführe ( Liste mit Seriennummern beigefügt) ... es kam ziemlich schnell ne Antwort das es dafür Formulare gibt .... aber dies interessierte mich gar nicht mehr ich hatte ja meine Bestätigung schon per Mail erhalten da dort ja alles aufgeführt war und es ein Aktenzeichen darüber beim Zoll gab.( Mail ausdrucken und mitführen)

Zitat Antwort Zoll:
Sehr geehrter Herr XXX,

grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen
Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn
sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte,
Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung
von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis
vorzulegen.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder
Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der
Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder
bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber
auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt
werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Ende Zitat
Gruß Uwe

Geändert von McOtti (27.08.2010 um 23:26 Uhr)
McOtti ist offline   Mit Zitat antworten