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Alt 12.08.2010, 08:06   #1
Yukon
 
 
Registriert seit: 14.03.2010
Ort: Biel/Bienne
Beiträge: 258
Mir geht es bei dem Bild ähnlich wie den anderen Kritikern. Zu viel drauf, zu viel an/abgeschnitten und das scharfgestellte Motiv hat durch seine Blickrichtung keinen Bezug zum Betrachter. Vermutlich hätte ich eher auf den Spiegle rechts scharf gestellt und gewartet, bis ein Soft-Ice rausgelassen wird.....wäre dann aber ein ganz anderes Bild/Bildidee.

Zitat:
Zitat von Xwing15 Beitrag anzeigen

im übrigen auf öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen, gibt man sein ok mit dem 'Erscheinen' da bereits selber. Und solange die abgebildete Person nur ein Teil des Bildes ist und nicht DAS Motiv, ist kein Problem. (in der CH)

Grüsse René
Es ist in der Schweiz grundsätzlich richtig, dass du kein Einverständnis brauchst, wenn die Person ein Teil eines Bildes ist. So wie du den Bildaufbau gewählt hast (Schärfe auf der Person) macht sie hier aber eher den Hautpteil/Blickfang des Bildes aus und somit wäre streng rechtlich vermutlich ein Einverständnis notwendig. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
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