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Alt 08.08.2010, 15:39   #3
mrieglhofer
 
 
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Beiträge: 8.945
Also nach meinem Wissen sind es 6 Monate bis zur Beweislastumkehr. Zumindest in Österreich.

Gewährleistung sind 24 Monate, davon 6 Monate, in denen der Händler beweisen muß, dass der Fehler nicht schon da war.

Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann an Auflagen gekoppelt sein (Erstkäufer, Registrierung,...). Garantie umfasst auch nicht zwingend alle Teile und nicht den Transport.

Bei Kauf im Ausland kann es durchaus sein, dass die Garantie verweigert wird und wenn der Händler nicht mehr greifbar ist, ist es vorbei.

Konkursabverkäufe sind in der Regel ohne Gewährleistung.
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