Zitat:
Zitat von BeHo
Tja, das haben wir einer EU-Richtlinie zu verdanken. Seit November letzten Jahres gibt es keine Namensprüfung mehr und Überweisungen können nicht mehr widerrufen werden.
In Deinem Fall müsste eigentlich der Verkäufer für einen eventuellen Schaden geradestehen. Aber ob sich da ein (Rechts-)Streit lohnt ...
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Das ist so nicht ganz richtig. Nach der neuen Regelung sind die Banken nicht mehr verpflichtet, den angegebenen Namen des Kontoinhabers zu prüfen.
Viele machen es aber trotzdem noch. Nur halt nicht jede Bank.
Viele Grüße
Micha