Zitat:
Zitat von Sarah
Hallo,
Ich habe gerade von meinem Papa erfahren, dass die Veröffentlichung von Bildern der Hundertwasserhäusern nicht erlaubt ist. 
Panos von der Straßenseite scheinen zulässig zu sein. http://www.fotorecht.de/publikatione...sserhaus3.html
Etwas bessers habe ich bisher nicht gefunden.
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Ich glaube du meinst das hier:
Zitat:
Damit ist es nun verboten, Ab- oder Nachbildungen des Hauses zu verbreiten, ohne Krawina – neben Hundertwasser – als Miturheber zu nennen. Selbst die freie Werknutzung im Sinne der „Freiheit des Straßenbildes“ – die unveränderte Wiedergabe der Ansicht, wie sie ein Passant oder auch ein Bewohner des Vis-à-vis-Hauses fotografieren könnte – ist damit beschränkt und nur noch unter Nennung beider Schöpfer gestattet, erläutert Rechtsanwalt Michel Walter.
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Gilt aber nur für das Wiener Hundertwasser-KRAWINA-Haus (damit ich mich nicht strafbar mache...



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