Thema: Kunst am Bau
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Alt 02.08.2010, 14:47   #10
TONI_B
 
 
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Zitat:
Zitat von Sarah Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich habe gerade von meinem Papa erfahren, dass die Veröffentlichung von Bildern der Hundertwasserhäusern nicht erlaubt ist.
Panos von der Straßenseite scheinen zulässig zu sein. http://www.fotorecht.de/publikatione...sserhaus3.html
Etwas bessers habe ich bisher nicht gefunden.
Ich glaube du meinst das hier:
Zitat:
Damit ist es nun verboten, Ab- oder Nachbildungen des Hauses zu verbreiten, ohne Krawina – neben Hundertwasser – als Miturheber zu nennen. Selbst die freie Werknutzung im Sinne der „Freiheit des Straßenbildes“ – die unveränderte Wiedergabe der Ansicht, wie sie ein Passant oder auch ein Bewohner des Vis-à-vis-Hauses fotografieren könnte – ist damit beschränkt und nur noch unter Nennung beider Schöpfer gestattet, erläutert Rechtsanwalt Michel Walter.
Gilt aber nur für das Wiener Hundertwasser-KRAWINA-Haus (damit ich mich nicht strafbar mache...)
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