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Alt 12.07.2010, 15:48   #5
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Hi, keine Panik.

Hier muss man leider kleinlich sein und zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Zur Gewährleistung ist der Lieferant dem Gesetze nach verpflichtet. Bei neuen Produkten 2 Jahre.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die an bestimmte Garantiebedingungen geknüpft ist. Wenn deine Kamera also nach 1,5 Jahren nicht mehr funktioniert, hast du die Wahl, ob du deinen Lieferanten über die Gewährleistung oder direkt den Hersteller über Garantie kontaktierst. Da dein Lieferant ja pleite ist, kannst du es direkt über Sony (bzw. den Sony Dienstleister Geissler) abwickeln.
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