Ich meinte schon legal, zumindest auf die geduldete Möglichkeit bei anderer Software bezogen, dass eine Softwarelizenz entweder am PC oder am Laptop genutzt wird, sofern dies nicht gleichzeitig/zeitgleich geschieht. Aber Deine Frage zeigt mir schon, dass das bei LR3 dann wohl nicht zulässig und ausführbar ist, ohne an irgend welchen Schrauben zu drehen ...
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Gruß Alex
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