Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.06.2010, 18:33   #7
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Wenn aber keine äußere Bechädigung vorliegt (Gehäuse zerkratzt, Delle, oder so), dann würde ich das mit den Leuten nochmal dahingehend diskutieren, dass du dich nicht erinnern kannst, dass die Kamera jemals einem gröberen Stoß ausgesetzt gewesen zu sein. Normaler Gebrauch schließt ja nicht aus, dass da beim Transport Kräfte auftreten. Braucht ja nur was in der Tasche dagegengeschlagen haben.

An sich gilt ja 6Mo Beweislastumkehr.
Und nachzuweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war, ist auch nicht so einfach. Besser und weniger Stress ist halt immer eine Kulanzlösung oder allenfalls ein guter Preis.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten