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Alt 13.05.2004, 11:12   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
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Ein Fax ist am falschen Ende gespart, es ist im Zweifel genauso unnütz wie eine Email. Einschreiben/ Rückschein mit der Zusammenfassung des derzeitigen Status mit Fristsetzung (4 Wochen Posteingang) einer Antwort bzgl. des weiteren Vorgehens, alternativ die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (ist aber vielleicht überpowert).
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