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Alt 18.05.2010, 22:29   #6
Neonsquare
 
 
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@Tommyknocker
Die von dir erwähnten "Die zwei Jahre" zielen wahrscheinlich auf die gesetzliche Gewährleistung ab. Es ist jedoch ein erheblicher Unterschied zwischen einer Garantie und der gesetzlichen (Mängel-)Gewährleistung. Bei letzterer muss man z. B. üblicherweise bereits nach einem halben Jahr selbst beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand - was regelmäßig nicht gelingt. Bis vor kurzem hat Sony meines Wissens nach in Europa generell 2 Jahre Herstellergarantie angeboten - das hat sich jedoch jetzt geändert.

Gruß,
Jochen
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