Ich sehe das unproblematisch bei dir. Wie du ja sagst, ist die Tätigkeit zwar auf Gewinnerzielung aus, aber nicht auf Dauer ausgerichtet, sondern nur gelegentlich. Damit hätten wir das Problem mit dem Gewerbe nicht.
Zum Thema Einkommenssteuer:
Wenn du jetzt keine großen anderen Einnahmen hast, musst du dir ebenfalls keine Sorgen machen. Du hast einen Freibetrag von 8.004 Euro gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG.
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