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Alt 10.04.2010, 22:34   #5
Sofian
 
 
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Beiträge: 1.416
Zitat:
Zitat von Yttrium Beitrag anzeigen
Hi,

ich lese und lese und werde einfach nicht schlauer.

Wie ist das, wenn man gelegentlich einen Fotoauftrag annimmt und sich damit etwas dazuverdienen will? Die Rede ist von maximal 10 Events im Jahr. Ein User hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man nicht unbedingt ein Gewerbe braucht, sondern die Steuern auch anders abführen kann.
Hier kann man etwas über "Selbstständige Arbeit" nachlesen. Doch frage ich mich jetzt immer noch, was ich dann überhaupt machen muss, damit alles legal ist. Was ist zB dann mit der Handwerkskammer?

Hat jemand Erfahrungen damit? Diese ganzen Themen erschlagen einen einfach Es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der dieses Problem schon gelöst hat...

LG, Melanie
Hallo liebe Melanie,

ohne Vorkenntnisse ist es auch sehr schwer durchzublicken. Der von dir gepostete Link ist für dich jedoch irrelevant, da es dort um sogenannte "Freie Berufe" geht. Freiberufler sind KEINE Gewerbetreibende, für sie gelten besondere Regelungen im Vergleich zu sonstigen Berufen, die ein Gewerbe voraussetzen. Ein Berufsfotograf ist ein Gewerbetreibender.

Ob du nun ein Gewerbe amelden musst, ist Abwägungssache. Der Gesetzgeber definiert ein Gewerbe folgendermaßen:
"Eine offene, auf Dauer und Gewinnerzielung ausgerichtete, selbständige Tätigkeit, durch die auf einem Markt entgeltliche Leistungen angeboten werden."

Meiner Meinung nach treffen bei dir alle Voraussetzungen bis auf eine -nämlich die dauerhafte Ausübung- zu. Hier kommt die Abwägung zum Tragen, ist ca. 10 im Jahr schon als "dauerhaft" zu werten?? Ich glaube nicht, da du ja nicht fest und dauerhaft Einnahmen erzielen möchtest sondern nur gelegentlich.

Betreibst du kein Gewerbe, unterliegen die Einnahmen, die du erzielst aber trotzdem der Einkommenssteuer.

Das ist nur, was mir spontan dazu einfällt. Um sicher zu gehen, solltest du mal bei dir im Finanzamt oder einen Steuerberater fragen.

EDIT: Hab noch mal nach geschlagen: Meines Wissens nach müssten die Einnahmen zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG gehören. Da hättest du auch einen Freibetrag von 256 Euro. Hängt auch davon ab, wieviel du insgesamt im Jahr sonst aus nichtselbständiger Arbeit (Nebenjobs etc. verdienst), da hast du ja auch eine Freigrenze für die Einkommenssteuer im Allgemeinen.

Geändert von Sofian (10.04.2010 um 22:44 Uhr)
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