Zitat:
Zitat von Gerhard55
z.B. im Katastrophenfall zur Unterstützung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Krankenhäusern etc., wie schon x-mal bei Naturkatastrophen geschehen.
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Ja, alles richtig.
Ausgangslage bei diesem Disput war aber, dass die Bundeswehr bei der Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden und dabei auch Gewalt anwenden soll.
Die Unterstützung durch die Bundeswehr ist ja bereits angelaufen. Sie übernimmt nur keine polizeilichen Aufgaben, welche sich gegen Bürger richten.
Dafür ist die Polizei da und bei Bedarf gem. Art.35 GG der Bundesgrenzschutz (heute Zoll).