moin,
Zitat:
Zitat von screwdriver
Und er hatte JEDES neue Gesetz während seiner Amtszeit unterschrieben...
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Dir sind die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten bekannt?
Der Bundespräsident
muss ein Gesetz ausfertigen, wenn es
formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Der Bundestag kann den Bundespräsidenten zwingen, dies zu tun (dreimalige Vorlage), sie/er könnte sich nur durch sofortigen Rücktritt diesem Zwang entziehen. Die Ausfertigung entspricht der Tätigkeit eines Notars: der Bundespräsident beurkundet, er "unterschreibt" nix.
Eine inhaltliche Prüfung steht dem Bundespräsidenten nicht zu. Ob im Falle der inhaltlichen Verfassungswidrigkeit der Bundespräsident wirksam und endgültig die Ausfertigung verweigern kann ist nicht abschließend geklärt. In allen anderen Fällen hat er/sie keine Wahl.