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blondl 26.07.2004 17:20

Bildkritik und die rechtlichen Folgen daraus
 
Ich frag mich ja schon, wie zart besaitet Menschen sein können.

< Click! >

Die müssen echt nix anderes zu tun haben.

Bin ich froh das ich bei euch meine "Heimstätte" habe!!!

Skywalker 26.07.2004 17:46

Das kann nur ein Scherz sein

*sprachlos* :roll:

blondl 26.07.2004 17:52

Ich befürchte fast nicht, wenn ich mir die Kommentare so ansehe...

Ditmar 26.07.2004 17:53

Da scheinet wohl jemand "nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben" so sagt man doch.

Skywalker 26.07.2004 17:55

Wenn ich mir das Bild aber so ansehe, hmm sieht sehr gefaked aus, der Text.

DonFredo 26.07.2004 18:55

Zitat:

Zitat von Skywalker
Wenn ich mir das Bild aber so ansehe, hmm sieht sehr gefaked aus, der Text.

Zustimmung gebend ;)

Soweit mir bekannt ist, muss/darf ein Internetseitenbetreiber Personaldaten nur dann herausgeben,
wenn ein entsprechender Beschluss des ermittelnden/diensthabenden Staatsanwaltes vorliegt.

Eine herausgabe der Daten, wenn "nur" eine Anzeige vorliegt ist m.E. nicht zulässig.

Sunny 26.07.2004 19:10

Hallo Robert,

solange Du keine persönliche beleidigende oder diskriminierende Worte wie Ar...l... oder ähnliches verwendet hast, wird es keine Folgen haben
:shock:

blondl 26.07.2004 19:18

Hei Sunny,

zum Glück gehts hier nicht um mich.
Ich finds aber erstaunlich was so alles laufen kann wenn sich jemand gekränkt fühlt oder nicht beachtet(falls es ein Fake ist).

Sunny 26.07.2004 19:20

Zitat:

Zitat von blondl
Hei Sunny,

zum Glück gehts hier nicht um mich.
Ich finds aber erstaunlich was so alles laufen kann wenn sich jemand gekränkt fühlt oder nicht beachtet(falls es ein Fake ist).

Hallo Robert,

so genau habe ich es nicht gelesen, aber ich freue mich für Dich :top:
Die Polizei hat in diesem Fall auch schlechte Karten, sie muss eine Anzeige aufnehmen wenn die anzeigende Person darauf besteht :!:

hbert 26.07.2004 22:12

Zitat:

Zitat von DonFredo
Soweit mir bekannt ist, muss/darf ein Internetseitenbetreiber Personaldaten nur dann herausgeben,
wenn ein entsprechender Beschluss des ermittelnden/diensthabenden Staatsanwaltes vorliegt.

Eine herausgabe der Daten, wenn "nur" eine Anzeige vorliegt ist m.E. nicht zulässig.

Da liegst du falsch. Wenn ich heute jemanden anzeigen will ist die Polizei verpflichtet mir das durch Beschaffung der Personaldaten zu ermöglichen. Traurig (weil oft Mißbrauch betrieben wird) aber wahr!


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