Binbald ist mein Held und das Forum ist so saugut - für alle Lebenslagen
Ihr Lieben,
ich bin soooo dankbar.
Michael hat in einem Thread, den ich hier nicht wieder aufleben lassen möchte:cool: folgendes gepostet:
Zitat:
Zitat von binbald
(Beitrag 1087865)
Achtung. SO steht's nicht drin. Das bedeutet nun etwas anderes. Intention von §90a BGB ist eben genau die Abgrenzung von §90 BGB (Ausnahmeregelung). Gerade erst weil Du §90a BGB hast, müssen z.B. für das Schächten verfassungsrechtliche Grundsätze herangezogen werden.
Aber klar, kurios ist's schon. Du kannst also ein gebrauchtes Tier kaufen (wenn's Fohlen jünger als 6 Monate ist, gilt's noch als neu), kannst auch auf Mängelbeseitigung bestehen, etc.
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Damit hat er auf den sogenannten Hengstfohlen-Fall angespielt, ein bekannter Rechtsfall aus dem Schuldrecht, d.h. Zivilrecht. Angeregt von diesem Kommentar hab ich den Fall hinsichtlich meines gerade laufenden ersten juristischen Staatsexamens aus reinem Interesse nochmal nachgearbeitet und was soll ich sagen? Heute lief er als Klausur im Examen und ich hatte ihn auf Tasche. Zufall? Nein, Bestimmung... Ich liebe euch dafür, dass ihr einem nicht nur in Fotobelangen weiterhelft.
Dicker Umarmer an euch und Michael im Besonderen...
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