SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Wer sich gern mal aufregen möchte (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=95533)

André 69 13.10.2010 14:44

Wer sich gern mal aufregen möchte
 
... schaut einfach mal das kleine Filmchen hier, die ersten Sekunden sind leider Werbung vor dem Beitrag.

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Vi...e-1098285.html

Eine Diskussion dazu ist nicht von Nöten ...

kamoebi 13.10.2010 15:56

Hammerhart:!::!::!:

hpike 13.10.2010 16:04

Das ist doch nix neues , erst kürzlich sah ich im TV einen Beitrag wo genau das gleiche mit Sky Kunden gemacht wird . Die Leute kündigen und kündigen , aber Sky reagiert nur mit neuen Abrechnungen und Mahnungen .

christkind7 13.10.2010 16:19

Mir fehlen die Worte:!: :!: :!:
Wieder ein Grund mehr weshalb mir kein Pay TV ins Haus kommt.
Gruß
Jürgen

Dana 13.10.2010 16:22

Ich finde es halt ziemlich dreist, dass ein offensichtlich fauler Richter anscheinend keine Kenntnis vom Einschreiben UND der Antwort (die ja existiert und in der klar hervor geht, dass die Kündigung bestätigt wurde) nehmen möchte. Dazu noch die Revision, die er erlaubt hat...

Gottohgott.

Mal abgesehen von den wirklich miesen Machenschaften von Premiere. Wie verzweifelt muss man sein, solche Wege zu beschreiten...

fallobst 13.10.2010 17:23

Hallo

Es gibt eine Reihe Umgereimtheiten bei hiesigen Rechtsangelegenheiten, dieses hier ist wieder eine besonders ärgerliche.
Der Richter im vorliegenden Fall hat das einfache Schreiben nicht als ausreichenden Beweis gewürdigt und darauf bauend geurteilt.
Mir ist in diesem Jahr fogendes widerfahren.
Ein Frau hatte behauptet, ich hätte bei Ausführung von Arbeiten ihr Auto beschädigt.
Keine Zeugen, keine Beweise - nur die Behauptung. Das Ganze zog sich fast 2 Jahre hin, bis im Juni diesen Jahres vor der zweiten Verhandlung nach einem deutlichen Hinweis der Richterin die Klage zurück gezogen wurde.
Nun hatte ich Anspruch auf Erstattung meiner Aufwendungen. Nach zwei Anträgen!
Damit ich beweisen konnte, dass alle meine Schreiben pünktlich beim Gericht eingingen, hatte ich stets Einschreiben mit Rückschein verwendet.
Das Gericht hatte auch alle seine Schreiben an mich so versendet.
Als ich die Kosten für die Einschreiben geltend machen wollte, hat der Rechtpfleger zweimal meine Forderungen abgelehnt, mit der Begründung, es hätten einfache Briefe ausgereicht. Ich war sprachlos.
Da das Gericht nur Einschreiben verschickt, wäre das nach der Logik nicht erforderlich, sondern stellt eine gewaltige Verschwendung von Steuermitteln dar.

Detailfotos, die ich nach wiederholten Vorwürfen der Klägerin vom Autoschaden gemacht habe und auf die sich die Richterin in einem Schreiben an den Rechtsanwalt der Klägerin bezog, wurde ebenfalls als unnötig bezeichnet und eine Erstattung durch den Rechtspfleger ausgeschlossen.

Ich war über den Abschluss der Angelegenheit froh und habe das halt hingenommen.
Als gerecht und sachlich begründet, kann ich alles beiden Sachen nicht ansehen.

Ich könnte weiter machen, aber höre lieber auf. Erst letzten Freitag hat eine Richterin ein Verfahren eingestellt, wo das Ordnungsamt mal wieder selbstherrlich Bussgelder verhängt hat, die reine Willkür darstellten und ich eben keine Lust hatte das zu bezahlen.

Es grüßt Matthias

MattiHH 13.10.2010 17:38

Da muss das Höschen ja verdammt eng sitzen bei Premiere / Sky wenn sie sowas nötig haben und das auch noch augenscheinlich mit System.

Ich will nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer der Geprellten ist.
Das heißt "Kunden" die gekündigt haben, vllt. nicht mal mit Einschreiben und es einfach hinnehmen das sie noch länger im "Genuss" von Premiere sind weil durch wundersame Art und Weise die Kündigung verschwunden ist und sie sich nicht wehren.

kamoebi 14.10.2010 13:24

Die stehen mit dem Rücken an der Wand.
Es klappt verdammt nochmal einfach nicht, den doofen Deutschen ihren Schund privat aufs Auge zu drücken. Leider ist der Bildungsstand der Deutschen noch zu hoch, im Vergleich zu den Vereinigten Staaten, aber, nur noch, die Tendenz ist stark fallend. Beweis, u.a. sieh Buch "Generation Doof". Und die Eigenen Erfahrungen:(

jameek 14.10.2010 13:47

Zitat:

Zitat von kamoebi (Beitrag 1088314)
Die stehen mit dem Rücken an der Wand.
Es klappt verdammt nochmal einfach nicht, den doofen Deutschen ihren Schund privat aufs Auge zu drücken.

Eigentlich kann man sagen, dass das System der Amis (Alliierten)* das sie hier etabliert haben mit den Öffentlich-Rechtlichen, einfach zu gut funktioniert :-p
In Kombination mit privatem Free-TV braucht man einfach nix anderes (außer evtl. Fußball Live einige).

Aber der Bericht: :top: Der Kunde sagt so cool immer wieder "...wir haben ja alles richtig gemacht"... :D

* Nach Vorbild der BBC:
Zitat:

In Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender sind als gebührenfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96f...icher_Rundfunk

Itscha 14.10.2010 14:37

Zitat:

Zitat von fallobst (Beitrag 1087877)
Als ich die Kosten für die Einschreiben geltend machen wollte, hat der Rechtpfleger zweimal meine Forderungen abgelehnt, mit der Begründung, es hätten einfache Briefe ausgereicht. Ich war sprachlos.
Da das Gericht nur Einschreiben verschickt, wäre das nach der Logik nicht erforderlich, sondern stellt eine gewaltige Verschwendung von Steuermitteln dar.

Du hast nur Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (§ 91 I 1 ZPO). Einfache Schreiben, die pünktlich bei Gericht eingehen, reichen dazu locker aus. Du musst grundsätzlich nicht den Eingang deiner Schreiben genau nachweisen können. Rechtzeitig zu handeln reicht in 99% aller Fälle (wenn nicht die Post tatsächlich mal verloren geht) aus, da das Gericht nicht bemüht ist, dich in eine Falle zu locken, sondern neutral über Ansprüche zu entscheiden. Es ist überspitzt gesagt nicht nötig, dass Du deine Schreiben von einem Notar persönlich bei Gericht abliefern lässt, damit keinerlei Zweifel am pünktlichen Eingang bestehen können. Wenn Du diese Sicherheit für Dich gerne hättest, steht Dir auch das frei, aber erstattungsfähig sind diese Kosten nicht.

Das Gericht verschickt normalerweise auch nicht alle Schreiben als Einschreiben. Allenfalls die, die eine Frist auslösen, nach deren Ablauf Dir Rechtsnachteile drohen, wenn Du sie nicht einhälst. Also salopp gesagt die Schreiben, deren Eingangsdatum beim Adressaten nachgewiesen werden muss, weil es wichtig ist.

Im übrigen ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein schon die "Sparfuchsvariante" der früher ausschließlich üblichen Zustellung durch die Post oder den Gerichtsvollzieher.
Von Steuergeldverschwendung kann also im Regelfall nicht die Rede sein.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:20 Uhr.