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Alexander Hill 03.05.2010 13:16

Mit Canon/Sony/Panasonic keine kommerziellen Filme
 
Hallo Leute,

ich bin gerade auf folgenden Link gestossen (via fefe). Dort wird, leider auf Englisch, dargelegt, dass die Videocodecs MPEG2 und h.264 lizenzbehaftet sind. Der Verfasser des Artikels hat herausgefunden, dass z.B. bei der CANON 5D Mk2 in der Bedienungsanleitung steht, dass mit der Kamera nur Filme für private, nicht-kommerzielle Zwecke gedreht werden dürfen. Ähnliches steht auch in den BDAs von Sony und Panasonic-Kameras. Selbst professionelle Videokameras haben diesen Passus in ihrer BDA enthalten.

Ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Das zieht noch einen ziemlichen Rattenschwanz an Problemen hinterher, so weit ich das sehe.

Alex

Ellersiek 03.05.2010 13:24

Würde gerne mitlesen, aber der Link funktioniert nicht.

Wäre echt 'nen Hammer, wenn die Regelung von Rechten mittlerweile schon weit geht, dass man vorgeschrieben bekommt, was man mit einem Gerät machen darf und was nicht.

Gruß
Ralf

Edit:
Nehme alles zurück - der Link geht wieder, war wohl nur temporär.

alberich 03.05.2010 13:27

DasThema ist niicht ganz so neu und das Netz ist voll davon.

http://www.google.de/search?q=h.264+...ient=firefox-a

BadMan 03.05.2010 13:30

Der Typ, der am Samstag im Automuseum Melle mit der Canon filmte, sah nicht gerade nach Hobbyknipser aus, zumindest, wenn man von der Ausrüstung rückschließen kann.

Jens N. 03.05.2010 13:35

Ich habe den Artikel jetzt zugegeben auch nur überflogen. Richtig ist, daß es entsprechende Passagen in den Bedienungsanleitungen der Geräte usw. gibt (habe ich bei meinem Camcorder auch gefunden). Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Verfasser des Artikels auch die richtigen Schlüsse daraus zieht. Ich wüsste jedenfalls keinen Fall, wo jemand Ärger bekommen hätte oder zur Kasse gebeten wurde, weil er ein solches Gerät wie beschrieben benutzt hätte. Nun malt der Artikel schwarz, daß das später passieren könnte, auch Privatanwendern usw.

In meinen Augen geht es bei diesen Passagen aber eher darum, daß sich die Gerätehersteller/Codecentwickler gegen Ansprüche von kommerziellen Anwendern absichern wollen, also so ziemlich das Gegenteil dessen, was der Artikel beschreibt. Ein Beispiel: jemand dreht einen Kinofilm mit einem etwas besseren Camcorder (ist ja nachweislich schon häufiger passiert) und dabei kommt es z.B. zum Verlust von Material, weil das Aufnahmegerät eine Fehlfunktion hat oder sowas - in so einem Fall schützt den Kamerahersteller die fragliche Passage dann vor (möglicherweise sehr hohen) Schadenersatzforderungen oder so.

Wie gesagt, ich hab's mir jetzt nicht im Detail durchgelesen, aber für mich stellt es sich eher so dar, nicht so wie im Artikel beschrieben. Denn sonst wäre eine ganze Branche ziemlich gef...

EDIT: OK, nach der von Alberich verlinkten Google-Suche stellt es sich dann doch anders dar. Wobei das aber wohl vor allem ein Problem der contentanbieter, Geräte-/Softwareherstellern und von tatsächlich kommerziellen Anwendern ist: die müssen halt blechen, wenn sie die lizenzbehafteten codecs nutzen wollen - das ist bei MP3 z.B. auch nicht anders und insofern tatsächlich nichts grundsätzlich neues oder problematisches. Für private Anwender ist es eh egal - kompliziert wird es dann nur (mal wieder) bei der Frage, wo man die Grenze zwischen kommerziell und privat zieht.

modena 03.05.2010 13:43

Eine der neueren Dr. House Folgen wurde komplett mit Canons 5D MK II gedreht.
Also auch kommerziell gibt es wohl Möglichkeiten die zu nutzen.

http://blog.mamo.ch/?p=1078

Stoney 03.05.2010 13:51

Im Zweifelsfall wird man wohl einfach eine entsprechende Lizenz erwerben müssen.

About Schmidt 03.05.2010 14:24

Neulich hat auch ein Reporter eine Pressekonferenz mit einer Canon gefilmt und war dabei live im ZDF zu sehen.

Gruß Wolfgang

Stefan4 04.05.2010 09:27

Meine Info: Wenn man eine kommerzielle DVD erstellt, wird sie sowieso in den meisten Fällen in einem Presswerk hergestellt. Das Presswerk zahlt dann auch die Lizenz. Ich bekomme davon nichts mit. Allerdings müsste ich selbst diese meine Aussage erst noch bei einem Presswerk meiner Wahl verifizieren.

Stempelfix 04.05.2010 10:11

Ich halte das für dummes Zeug.

Wenn ich ein "professionelles" Gerät erwerbe, kann ich es auch für professionelle Arbeit einsetzen.

Genaus kann ich mir 50 beliebige Kameras der unterschiedlichen Hersteller kaufen und mit dem Auto darüber fahren. Wenn mir das beliebt.

Wer lässt sich denn von sowas ins Bockshorn jagen?

Wenn ich mir eine Gitarre von Gibson oder Fender kaufe, muss ich dann eine Lizenz des Hersteller zusätzlich erwerben, wenn ich damit die Gitarrentracks für ein Album einspiele?

Guter Gott.


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