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Parki 15.02.2010 18:59

Was tun bei Copyrightverletzung
 
Hi.
Ich habe heute von einem sehr aufmerksamen Menschen mitgeteilt bekommen, dass eines meiner Bilder (das da) in einem relativ großen amerikanischen Magazin in der März 2010 Ausgabe auftaucht.
Den Scan gibts hier.
Es ist zwar relativ klein aber man kann es doch deutlich erkennen, dass es das selbe ist.
Ich bezweifel, dass Sharp da rumgewurstelt hat und nehme an es war die Zeitschrift, die das Bild in den LCD geknallt hat.

Ich wurde natürlich nicht gefragt ob es benutzt werden darf. Dazu ich habe auch keine Ahnung ob es nun von Flickr oder Interfacelift "geklaut" wurde. Laut Policies ist es in beiden Fällen untersagt ohne die Genehmigung des Eigentümers ein Bild für Kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Im Prinzip find ichs ja cool und es freut mich auch, dass mein Bild da irgendwo auftaucht aber dennoch stelle ich mir die Frage ob ich da rein rechtlich nicht Anspruch auf Entschädigung herbeiführen kann. Denn es wurde ja offensichtlich dazu "missbraucht".

Hat jemand Erfahrungen was das angeht oder kann mir einen Tipp abgeben was ich da unternehmen kann?

About Schmidt 15.02.2010 19:07

Willst du einen Prozess gegen Sharp oder die Zeitschrift in Amerika führen? Viel Spaß. Natürlich ist das ärgerlich. Zwar sind die Schadensersatzforderungen in Amerika andere als hier, dennoch würde ich die Finger davon lassen. Weiterhelfen kann dir da nur ein Fachanwalt.
Ich würde Sharp mal ganz frech anschreiben und fragen, was sie gedenken als Entschädigung springen zu lassen. ;) Vielleicht gibt es ja den abgebildeten Fernseher :cool:

Gruß Wolfgang

Parki 15.02.2010 19:11

Ehrlich gesagt glaub ich aber, dass da die Zeitschrift das Bild reingeklebt hat. Hab schon ein paar Sharp BIlder geprüft die sind alle "frei" von meinem Bild,

Und nein, einen riesen Prozess will ich nicht führen ;)
Zumindest aber mal meine Möglichkeiten sammeln.

RainerV 15.02.2010 19:15

Zitat:

Zitat von Parki (Beitrag 970826)
Ehrlich gesagt glaub ich aber, dass da die Zeitschrift das Bild reingeklebt hat.

Ja natürlich ist das da reinretuschiert.

Aber wenns Dein persönlicher Fernseher wäre in dem Dein Bild dargestellt wird, dann wäre das doch völlig in Ordnung. ;)

Rainer

Shooty 15.02.2010 19:24

Schreib ne Rechnung an die Zeitschrift! Den DIE haben das BIld ja gedruckt. (Wenns der Fernsehhersteller war werden die das weiterleiten)

Ganz einfach ....
schau was solch ein BIld normalerweise in einer Zeitschrift kostet und dann davon 200%

Wenn du Rechtschutzversichert bist geht auf jedenfall zum Anwalt und lass ihn das machen.

Ich würde jedem sofort eine Rechnung schreiben der sowas macht. Ist nemlich nicht okay ... und das schlimmste ist das die es auch wissen, aber einfach darauf hoffen nicht zu bezahlen. Meistens fällts ja niemandem auf ...

steve.hatton 15.02.2010 19:25

Die rechtliche Situation mag "klar" sein, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen ist immer noch ein himmelweiter Unterschied!

Das Prozessrisiko ist sicherlich nicht unerheblich, deshalb würde ich erst mal einen ordentlich, höflich verfassten Brief oder eine E-Mail,an die Zeitschrift und Sharp parallel versenden. Dieser sollte auch eine klare und angemessene Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit beinhalten!

Sharp ist sicher nicht begeisert davon, dass sie, falls sie damit nichts zu tun haben, in eine Urheberrechtsstreitigkeit involviert werden. Es kann sogar sein, dass Sharp die Zeitschrift ein wenig unter Druck setzt diese Situation zu bereinigen.(Blauäugig ?)

Aber vielleicht hat auch irgendeine Bildagentur Dein Bild geklaut und vermarktet dieses - das wäre zumindest über die Zeitschrift zu klären und dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bereitschaft zur Zahlung der üblichen Nutzungsrechte schon recht hoch ausfallen könnte....

Ob die 500% Aufschlag für den Fall der unberechtigten Nutzung, die ich unlängst irgendwo gelesen hatten, realistisch oder gar realisierbar sind, wage ich dennoch zu bezweifeln.

Shooty 15.02.2010 19:31

Wir hatten das Thema schon öffter in einem kleineren Forum, wo auch ab und an geklaut wurde (dort auf anderen Homepages von radio/TV Sendern benutzt)

Das ganze schaut so aus:
xx Euro für ein Bild im Zeitraum Y/ Y Ausgaben, Auflagen des Magazines ....
100% Euro Aufschlag wegen illegaler Nutzung
100% Euro Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung

Das heisst man kommt komplett auf 300% des eigendlichen Preises.

Einmal wurde anstantslos bezahlt, ein anderes mal wurden von 500€ nur 300€ angeboten.
Da es sich hier um nicht Amiland handelte ....
ICH würds probieren.

steve.hatton 15.02.2010 19:37

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 970832)
Schreib ne Rechnung an die Zeitschrift! Den DIE haben das BIld ja gedruckt. (Wenns der Fernsehhersteller war werden die das weiterleiten)

Ganz einfach ....
schau was solch ein BIld normalerweise in einer Zeitschrift kostet und dann davon 200%

Wenn du Rechtschutzversichert bist geht auf jedenfall zum Anwalt und lass ihn das machen.

Ich würde jedem sofort eine Rechnung schreiben der sowas macht. Ist nemlich nicht okay ... und das schlimmste ist das die es auch wissen, aber einfach darauf hoffen nicht zu bezahlen. Meistens fällts ja niemandem auf ...

Ganz so einfach stelle ich mir das nicht vor, denn ich verfolge auch gerade eine juristische Auseinandersetzung zwischen einem für ein Shooting und dem daraus entsandenen einen Bild für einen Anlass(!) gebuchtem Modell und einer weltweit agierenden Firma, die dieses Bild offenbar ohne Zustimmung immer wieder bei unterschiedlichen Anlässen auf unterschiedlichen Werbeträgern und Verpackungen weltweit für Ihre Produkte und ihr Image vermarktet, also wahrscheinlich sogar an Lizenznehmer verkauft hat.

Das Model bekam ein paar Hunderter und fertig......

Weder der Anwalt noch der Richter hier in der BRD konnten überhaupt die Dimension nachvollziehen - wohl nur der Anwalt der beklagten Firma!!!
D.h. man sprach von einem doppelten Honorar im Nachhinein, aber der illegale Nutzer könne dies Nutzung aufrecht erhalten......
Ich denke man benötigt für diese Art von Fällen wohl spezialisierte Anwälte und meist auch Gutachter, um den Schaden oder Wert wirklich bestimmen zu können.

Allerdings sollte ein Anwalt in der Lage sein Präzedenzfälle zu finden, was den Weg zum Anwalt wieder attraktiv machen könnte.

Ich versuche generell erst mal alles ohne Anwalt zu regeln, was aber in meinem Fall heißt, dass ich meinen Anwalt hierzu befrage und das "Anschreiben" mit ihm bespreche jedoch selbst mit meinem Absender versende - sozusagen als Chance für die Gegenseite einzulenken, bevor die Maschinerie in Gang kommt und nicht selten mehr Geld vernichtet als sie bringt.

Beim Thema Rechtschutz stellt sich noch die Frage ob privat oder gewerblich - bitte vorher klären ob der Versicherer die Kosten übernimmt!

About Schmidt 15.02.2010 19:46

Der müsste dir sagen können, was zu tun ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist eine Beratung für dich kostenlos.

Gruß Wolfgang

Shooty 15.02.2010 19:53

@steve.hatton

Dabei handelt es sich um einen ganz andere Fall.
Bei deinem Fall ging es um MÜNDLICHE absprachen! (ich kenne ihn auch)

DAS hier ist aber einfach nur ganz simpler "Bilderklau"!
edit: in dem anderen erwähnten Forum (geschlossen, deswegen kann ichs nicht verlinken oder kopieren) wurde so wie von mir vorgeschlagen verfahren (mit Erfolg).
Der zweite Fall von dort, der "nur" 300€ angeboten hat wird gerichtlich weiterverfolgt.


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