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Zwerg009 03.06.2009 22:17

Wer kann mir dieses dolmetschen?!
 
Ich habe gerade auf der Seite des Kölner Zoos folgendes zur kommerziellen Verwendung von Fotos gefunden und möchte gerne von euch wissen wie ihr die Situation beurteilt.

Zitat:

Gebühren für Bildaufnahmen:

Besucher können jederzeit im Kölner Zoo Fotos für den privaten Gebrauch machen. Sollten diese Fotos aber für kommerzielle Zwecke genutzt werden, muss im Vorfeld von weiteren Besuchern bzw. Mitarbeitern des Kölner Zoos oder Partnerunternehmen, die auf den Fotos abgebildet sind, eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt werden. Zusätzlich fällt in diesem Fall ein Fotohonorar an.
Ist das so zu verstehen das Gebühren für kommerzielle Nutzung nur entstehen wenn andere Personen oder Mitarbeiter auf dem Bild sind oder allgemein bei jeder kommerziellen Nutzung?

Vielen Dank für eure Unterstützung, meine eMail an den Zoo blieb bis jetzt leider unbeantwortet.

Sparcky 03.06.2009 22:25

Das gilt für jegliche kommerzielle Nutzung, auch wenn nur der Zaun des Zoo's auf dem Foto ist.
Wenn ein Besucher oder Mitarbeiter des Zoo zu sehen ist, muss der sein Einverständnis zur Veröffentlichung geben.

_Funny_ 03.06.2009 22:25

Steht doch genau geschrieben.

Du brauchst die Einwilligung und musst zusätzlich noch löhnen.

Zwerg009 03.06.2009 22:27

Dann wundert es mich das die vom Zoo nicht auf meine Anfrage reagieren.

Naja dann horch ich da mal genauer nach.


Vielen Dank bis dahin und ich melde mich sobald ich was neues weiß :)

eggett 03.06.2009 22:28

Naja, das Persönlichkeitsrecht abgebildeteter Personen muss halt gewahrt bleiben, und der Zoo möchte an der kommerziellen Verwendung Deiner Bilder mitverdienen.

Beispiel: Du fotografierst einen Tiger. Davor steht ein Besucher, im Hintergrund füttert ein Mitarbeiter den Tiger. Du brauchst also eine schriftliche Einverständniserklärung des Besuchers und des Mitarbeiters zwecks deren Einverständnis für z.B. Veröffentlichung auf einem Kalenderblatt. Zudem möchte der Zoo eine Summe xxx dafür haben.

Der Zoo möchte sich halt absichern, dass er nicht vom Besucher verklagt wird.

amateur 03.06.2009 22:29

Zitat:

Zitat von Sparcky (Beitrag 845573)
auch wenn nur der Zaun des Zoo's auf dem Foto ist.

Aber nur von innen gesehen. Von außen dürfte die Panoramafreiheit ziehen (zumindest solange sie nicht von der Politik demontiert wird). ;) Ich denke auch, dass der Text klar und eindeutig verständlich ist.

Viele Grüße

Stephan

Sparcky 03.06.2009 23:29

@Stephan

Es ist ja vom fotografieren "im" Zoo die Rede. :lol::lol::lol::lol::lol:


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