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Loutanis 26.01.2009 10:54

Sony a300 EU Ware
 
Hallo,
gibt es an der Kameratechnik Unterschiede wenn diese nicht deutsche Ware CEE5
sondern EU Ware CEE2 usw ist?
Mir ist lediglich der Unterschied der Garantiezeit bekannt.

agent-dj 26.01.2009 11:06

Auch der Aufwand im Garantiefall?

Loutanis 26.01.2009 17:08

Kann noch jemand etwas zur Technik sagen. gibt es hier Unterschied in der Qualität?
Danke.

*mb* 26.01.2009 17:39

Zitat:

Zitat von Loutanis (Beitrag 778049)
Kann noch jemand etwas zur Technik sagen. gibt es hier Unterschied in der Qualität?

Bei der Qualität wird es ziemlich sicher keinen Unterschied geben, da das viel zu aufwendig bei der Produktion wäre.
Unterschiede könnten aber bei den einstellbaren Menü-Sprachen zu finden sein. Eventuell wird man auch ein deutschsprachiges Handbuch vergeblich suchen.

E_T 26.01.2009 22:03

Wer auf den Service verzichten kann, kann auch EU-Ware nehmen.

Gruß

E_T

Loutanis 27.01.2009 20:03

Ich habe im WWW gelesen das nur die CEE5 die 2 Jahre Garantie hat und alle anderen CEE´s halt nur 12 Monate. Ich habe meine a300 erst seid 2 Wochen und auf meinem Barcode steht halt nun mal CEE2 und nicht CEE5. Auf meine Anfrage beim Onlinehändler habe ich noch keine Antwort erhalten.Ich habe auch keine deutsche Anleitung erhalten sondern eine Englische und die Kamera war bei der Auslieferung auf Russisch eingestellt. Das fand ich alles etwas merkwürdig und darum ging die Frage hier an das Forum.

E_T 27.01.2009 22:15

Ich sehe es mit der Garantie so, dass der Vertrag in Deutschlang geschlossen wurde und der Hänler 2 Jahre Garantei geben muss.

Gruß

E_T

fjordtaucher 27.01.2009 22:22

@loutanis
Da Du in diesem Forum(ansonsten auch im DSLR-Forum) die gleiche Frage auch noch einmal gestellt hast, gibt´s hier also auch nochmal was dazu.
Lies das hier mal durch, vielleicht hilft´s.

chabu 27.01.2009 23:06

zum Thema Garantie
 
Vielleicht kann ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
Es geht hier immer um 2 Ansprüche. Es gibt einmal die Garantie gegen den Hersteller und einmal die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer.

Kauft man also in Deutschland EU Ware, so stehen einem in jedem Fall die Gewährleistungsrechte (normalerweise 2 Jahre) gegen seinen Verkäufer zu.Dies sind in der Regel Rücktritts-, Nachlieferungs- bzw Reparaturansprüche. Wie der Verkäufer nun dem Problem abhilft ist sein Problem.

Daneben kann man noch die Garantie gegen den Hersteller, also zB Sony selbst, geltend machen. Handelt es sich nun um EU Ware, so kann es sein, dass man diesen Garantieanspruch dann in einem anderen Land geltend machen muss.
Diese Garantie kann dabei in der Regel länger gewährt sein (beispielsweise 3 Jahre) oder auch andere Rechte beinhalten.

Kauft man in Deutschland deutsche Ware, so hat man eben den Vorteil,dass man beide Ansprüche (die meistens deckungsgleich bzw - ähnlich sind) auch hier geltend machen kann.

Schönen Abend noch.

gauloisesbert 28.01.2009 15:34

Ich sag's mal so:
Falls sich Sony Deutschland (im übrigen auch alle anderen: Canon, etc.) weigert, EU-Ware (zB aus UK, etc.) nicht zu supporten, sprich zu tauschen, reparieren, obwohl das Gerät innerhalb der Garantie liegt, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!

Jeder kennt die Urteile, in denen die Autohersteller dazu verdonnert wurden, auch EU-Reimporte garantie-mäßig so zu handhaben, wie innerdeutsch-verkaufte Autos auch!
Und gerade in der Herstellergarantie-Frage sehe ich zwischen Autos und Kameras/Objektiven keinen Unterschied!

Es kann nicht sein, dass Hersteller auf Globalisierung pochen und der Konsument wird von selbigen gezwungen, protegierte Inlands-Preise zu zahlen!

:evil:


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