![]() |
Fotografieren im Berliner Zoo
Hallo,
wie in einigen Foren zu lesen ist, hat der Berliner Zoo seine AGB`S dahingehend geändert, dass keine Bilder mehr veröffentlicht werden dürfen, auch nicht auf Privaten Web-Seiten und in Foren. Dieses habe ich auch von einigen Leuten so erzählt bekommen. :!: :!: :!: DAS IST SO NICHT RICHTIG :!: :!: :!: Weiterhin dürfen die fotografierten Bilder für Private Zwecke gezeigt werden, in Foren und auf den Web-Seiten. Lediglich jede Kommerzielle Verwendung der Bilder bedarf die Zustimmung des Zoo`s. Dies bestätigte mir heute Herr Schüle vom Berliner Zoo! Vielleicht kann ein Mod diesen Beitrag eine Zeit lang oben festsetzen. |
Zitat:
Zitat:
Martin |
Ist vielleicht ne doofe Frage, aber da ich die grundsätzliche Diskussion nicht mitbekommen habe - betrifft das nur den Zoo Berlin oder auch den Tierpark Berlin-Friedrichsfelde?
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch immer wieder gern auf Zoo-Infos.de - dort sind auf einer Fotografie-Sonderkarte viele Zoos und Tierparks mit den Erlaubnissen bzw. Verboten zu Fotografie und Veröffentlichung aufgeführt. Im übrigen auch mit Ansprechpartnern und Telefonnummern oder Mailadressen. Aber selbst wenn irgendwo steht, dass nur "nicht-kommerzielle Veröffentlichung" gestattet ist, hilft es auch oft, sich mit Beispielfotos an den Verantwortlichen zu wenden und zu fragen, ob man ein Foto mit oder ohne Nennung des Zoos kommerziell verwerten darf. |
Herr Schüle ist unter anderem für die Bildrechte des Zoo`s zuständig.
|
Zitat:
Nichtkommerzielle Veröffentlichung gestattet, Nennung des Zoos erwünscht. Woher kommt nur dieses Gerücht das es seit neusten nicht mehr gestattet wäre :roll: :?: |
Zitat:
|
Nachdem geklärt ist, dass Herr Schüle vom Berliner Zoo tatsächlich der korrekte Ansprechpartner für Fragen zu den Bildrechten ist, habe ich den Beitrag mal gepinnt.
Martin |
Zitat:
Mal sehen was sie schreiben. |
Sehr "schön" finde ich in den AGBs diesen Passus:
Zitat:
Laut AGB im Klartext: Man darf keine Fotos machen. Aber "vom Zoo" ungefragt fotografiert werden, das darf man. |
Soviel ich weiß, können AGB kein geltendes Recht aushebeln. Schon garnicht, wenn man den Satz auf der Eintrittskarte nicht unterschrieben hat.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:26 Uhr. |