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roland 44 07.11.2008 13:57

Kontrolliert Eure Telefonrechnung!
 
Hi, ich bin eben aus allen Wolken gefallen, als ich meine Telekom-Rechnung kontrolliert habe. Da ich seit September eine Internet-Flat habe, sind die ganzen Einzelbeträge für die least-cost-router einwahlen auf der Rechnung verschwunden. Deshalb fielen mir 4,50€ von Avanio auf. Konnten ja nicht sein - Ich habe flat!

Gegoogelt, und das hier gefunden.
http://www.test.de/themen/computer-t...99789/1499838/

Wenn Ihr also im September 2005 per least cost router im Internet wart, kontrolliert Eure Telefonrechnung!

Gruß
Roland

Berlinspotter 07.11.2008 18:48

Das meinst Du aber nicht ernst, oder? Dass ich jetzt meine Rechnungen von 2005 raussuche/anfordere?

Hademar2 07.11.2008 18:52

Das ist schon recht viel verlangt, jetzt 3 Jahre rückwärts die Internetzugänge zu kontrollieren. Und überdies sollte das verjährt sein.

Rotel 07.11.2008 18:58

Ich glaube er meint das anders.

Avanio meint damit (die Einwahl 2005) es sei ein Vertrag damit zustandegekommen und kassieren seitdem munter 4,50€ monatlich.

Gruß Matthias

Berlinspotter 07.11.2008 19:08

Aha, monatlich... hatte das falsch verstanden. Aber scheinbar nur bei Nutzung von Smartsurfer im Sommer 2005.

joki 07.11.2008 19:10

Info? Da >>> http://www.test.de/themen/computer-t...99789/1499838/

AlexDragon 07.11.2008 20:05

Und außerdem bin ich nicht bei der Telekom - Gott sei Dank, dieser Saftladen :roll:;)

Ditmar 07.11.2008 20:09

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 739526)
Und außerdem bin ich nicht bei der Telekom - Gott sei Dank, dieser Saftladen :roll:;)

Ich mag Saftläden, und bin genau deshalb dort als Kunde.:top:

stehar 07.11.2008 21:58

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 739526)
Und außerdem bin ich nicht bei der Telekom - Gott sei Dank, dieser Saftladen :roll:;)

Was immer das auch mit der Telekom zu tun hat.. Schau Dich bei der Bundesnetzagentur um, die erklären Dir auch welche Rolle die Telekom hier hat.

roland 44 07.11.2008 22:32

Jawohl, monatlich 4.50 x 36 Monate. Und nix ist verjährt, wenn man es erst jetzt bemerkt hat - die regelmäßige Verjährung beträgt laut BGB 20 oder 25 Jahre. (Jura-Vorlesungen sind schon 15 Jahre her..:) )
Ich weiss auch nicht, ob ich die rund 150€ wieder bekomme - aber ein Einschreiben mit Rückschein ist mir das wert.

Gruß
Roland


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