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Maurice 28.02.2004 12:01

Garantie bei im Ausland gekauften Kameras - Erfahrung?
 
Hallochen Zusammen,

als eifriger Mitleser mit Ambitionen zum Kauf einer A1 oder A2 stellt sich für mich derzeit eine Frage:

Wie sieht es mit Garantieleistungen von Minolta (dann in Deutschland) aus, wenn ich mir z.B. bei einer Reise nach USA eine Kamera kaufe.

Hat da jemand bereits Erfahrungen oder Infos. Ich habe auf der Minolta Seite nichts zu deren Garantiebedingungen gefunden - und die Suche im Forum hatte zumindest auf meinen ersten Blick nichts in dieser Richtung zu bieten.

Falls es bereits einen Thread dazu gibt, wäre ich für eine kurze Notiz (mit Link) dankbar. Ich freue mich auf eure Antworten. Danke.

Maurice

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Update: Die Antwort von Minolta
Hat sich zwar für mich inzwischen erledigt (habe mir eine A2 zugelegt), aber vieleicht spielt ja sonst jemand mit dem Gedanken ...
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Antwort: Die Garantie betraegt international 1 Jahr. Bitte beachten Sie, dass die internationale Garantiekarte beiliegt und vom Händler mit Stempel und Kaufdatum versehen sein. Dieses 'Internationale Konica Minolta Garantiezertifikat' stellt eine Garantieabwicklung in den, auf dem Zertifikat, angegebenen Ländern sicher. Die Kamera kann also auch in Deutschland repariert werden. Im Reparaturfall benötigen Sie die Garantiekarte und eine Rechnungskopie, sowie eine Fehlerbeschreibung.

ACHTUNG! Bei Käufen in Übersee kann mann meist nur zwischen engl. und japanisch als Sprache (an der Kamera) wählen.(auch Handbücher) Auch z.B. Stecker von Ladegeräten sind unterschiedlich. Dies ist nachträglich nicht änderbar.

Die Ausstattung kann sich je nach Land, aber auch je nach Händler unterscheiden.

Ditmar 28.02.2004 12:44

Ich habe mir zu analogen Zeiten auch Kameras hier Minolta mitgebracht, und hatte nie Probleme was die Garantie angeht, jedenfalls hier in D, war auch immer eine internationele Garantiekarte bei den Kameras dabei.

Dimagier_Horst 28.02.2004 12:46

Hallo Maurice,
willkommen im Forum. Wenn sie im Rahmen der Fusion nichts geändert haben, dann wird eine Garantieleistung meines Wissens auf den Kaufbeleg eines inländischen Händlers hin durchgeführt. Warum fragst Du nicht einfach bei Konica-Minolta nach? Die wissen es doch am besten.

Maurice 29.02.2004 14:01

Vielen Dank Ditmar & Horst

... und auf die Idee - Minolta direkt zu Fragen - hätte ich auch selber kommen können.
Das scheint mein unterschwelliges Misstrauen gegenüber solchen Servicelines zu sein.
Dem Rat folgend habe ich jetzt eine Mail an Minolta gerichtet und bin gespannt auf deren - hoffentlich brauchbare - Antwort.

Maurice

DonFredo 29.02.2004 18:02

Hallo Maurice,

zunächst auch von mir ein herzliches willkommen im Forum.

Zu beachten ist allerdings, dass beim Kauf in Deutschland die Garantie 2 Jahre beträgt. Für in USA gekaufte Artikel gibt es -soweit mir bekannt- nur eine Garantie von 1 Jahr.

Dimagier_Horst 29.02.2004 18:12

@Don Fredo
Die "Garantie" auf in der EU erworbenen Gütern heisst "Gewährleistung", ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Kriterien von irgendjemandem willkürlich festgelegt sind. Warum ist der Unterschied so wichtig? Wenn einer sagt, dass eine Reparatur nicht unter die Garantiebdedingungen fallen, hat er vielleicht Recht. Aber vielleicht fallen sie unter die Gewährleistung - und dann muss er.

DonFredo 29.02.2004 18:27

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
@Don Fredo
Die "Garantie" auf in der EU erworbenen Gütern heisst "Gewährleistung", ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Kriterien von irgendjemandem willkürlich festgelegt sind. Warum ist der Unterschied so wichtig?....

Sollte nur ein Hinweis auf die unterschiedlichen Fristen sein. Ansonsten ist mir der Unterschied wohl bekannt :oops:


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