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Eine kleine Rechtsfrage
Hallo zusammen,
wenn man sich auf einer öffentlichen Strasse/Weg/Platz befindet dann man doch private Häuser/Güter/Höfe photographieren. Dürfen diese Bilder auch ohne Erlaubnis des Besitzers des photographierten Objekts verkauft werden? Hab nämlich Photos vom Haus meiner Eltern im Netz (www.digitalstock.de) gefunden, die dort zum Verkauf stehen für 4,99 € pro Bild. Ist das ohne Benehmigung legal? |
Zitat:
Gibt dann halt viel Wirbel wegen 4,99nochwas :roll:... |
Gibt es nicht sogar Unternehmen, die Luftaufnahmen von allen Häusern eines Ortes (zumindest bei kleineren Orten) machen und dann von Haus zu Haus ziehen, um den jeweiligen BesitzerInnen die Bilder von ihrem Haus zu verkaufen?
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Moin,
ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach ist hier die "Panoramafreiheit" maßgeblich. Wenn das Bild von öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel aufgenommen ist, dürfte es okay sein. Es gibt da sogar ein BGH-Urteil wenn ich mich nicht irre. Da ging´s um ein Friesenhaus oder ein Haus auf einer Ostfriesischen Insel. Goggle mal danach. bis denn joergW |
Hi,
Zitat:
Einschreiten könnte bestenfalls der Architekt, wenn er seine Urheberrechte an einem herausragenden Werk verletzt sieht. Dazu muss das Haus aber schon architektonisch sehr herausragend sein, was es im Regelfall auch bei guter Architektur (was bei EFH schon selten genug ist ;) ) dann doch nicht ist. Ich würde einfach eine freundliche Anfrage an www.digitalstock.de stellen, den Sachverhalt schildern und trotz mangelnder Rechtsposition im Sinne eines guten Miteinanders um Löschung bitten. Warum sollten die das nicht einfach machen? P.S.: Alles natürlich Laiengeschwätz und keinerlei Rechtsberatung! Edit: Und der Jörg war schneller. ;) Viele Grüße Stephan |
Frage mich grade, wer Interesse an einem Bild eines fremden Hauses haben könnte...?
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Zitat:
Ansonsten... Einsteiger, Immobilienbetrüger, Hausbesetzer usw. ;) Gruß: Joachim |
Von öffentlichem Grund aus aufgenommen, ist fotografieren veröffentlichen zulässig.
Stichwort Panoramafreiheit. in der FC und bei Wikipedia findest Du viel dazu. |
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Mir ging es sicher nicht um einen Streitwert von 4,99 Euro. Es hat mich einfach nur mal interessiert wie da die Rechtslage ist. Unter Wikipedia ist das ganze nochmal gut erklärt. (Danke für den Tipp) Das mit dem Architekten zieht sicher auch nicht, weil der schon ein paar hundert Jahre tot sein müßte. :D Photos habe ich ja von dem Haus schon viele im Netz gefunden, nur halt nicht zum Verkauf angeboten bekommen - deswegen die Frage. |
Hallo,
darf ich noch fragen um welches Haus es sich handelt? |
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