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Abmahnung und Gerechtigkeit
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Äußerst "interessant"! ;)
Tja, ob das Berufungsgericht auch so entscheiden wird? Er wird mit Sicherheit den Schritt gehen! Achja, eine Verurteilung von 6 Monaten, ist das nicht gleichzeitig Status "Vorbestraft" und darf er danach noch als Anwalt tätig werden? |
Ich glaub das ist grad die Grenze...
ansonsten aber dennoch einen lieben Gruß und Tschüss zu diesem netten Menschen ;) |
heise.de
Zitat:
Los Tanja, ähm Günni, heb die Seife auf, jetzt wird explored :twisted: Wikipedia: Zitat:
So, jetzt muss ich eine Palette voller Seife und ein Hunderterpack Socken ersteigern und nach der Berufung in das Gefängnis schicken, in dem Günni unterkommt. Verschärfte Haftbedingungen. |
Na wenn die Freude mal nicht zu früh kommt, ich denke da wird's noch weitere Verfahren/Revisionen geben, oder?
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Als ich die Meldung heute morgen las, bin ich auch erst mal 'ne Flasche Sekt suchen gegangen http://img99.exs.cx/img99/8577/yupi3ti.gif
Dass er sich mit mangelnder Rechtskenntnis herauszureden versuchte, hat mir noch am besten gefallen - kein Wunder, dass die Richterin sauer wurde :) Mal sehen, wie's in der Berufung weitergeht. So, wie ich das verstanden habe, kann er aber wohl seine Zulassung behalten. Seit ich ihn vor bummelig 18 Jahren das erste Mal getroffen habe, verfolge ich seine "rechtspflegerischen Tätigkeiten" mit grossem Interesse. Es trifft wirklich kein Unschuldslamm. Cheers, Sven |
Das ist wahrlich eine gute Nachricht :)
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Erstaunlich finde das jemand der im Jahr 2000 schon wegen
Urkundenfälschung in 60, :!:SECHZIG:!:, Fällen verurteilt wurde immer noch als Amwalt tätig sein kann.:flop: |
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