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Rechtefrage Fotomarathon
Hi Leute,
diesmal habe ich eine Rechtefrage. Ich schildere mal das Problem. Wir (ein paar Kumpels) haben vor einen Fotomarathon zu veranstalten. Es gibt verschieden Themen die in einer bestimmten Zeit abgearbeitet werden müssen. Es werden Gebäude und auch Menschen fotografiert. Nachdem alles gelaufen ist, sollen die ausgewerteten Ergebnisse ins Internet gestellt werden. Wie ist es nun mit den Bildrechten? Insbesondere bei abgelichteten Personen? Kann ich dann dafür Haftbar gemacht werden auch wenn ich bei der Anmeldung darauf hinweise das der Fotograf die Rechte am Bild haben muss? Er unterschreibt dafür bei Eventantritt. Oder kann ich die Beschwerde gleich an den Fotografen weiterleiten? Kennt sich einer damit aus hier im Forum? Wäre nicht schlecht, wenn ihr mir helfen könntet. Gruß Markus |
Hallo auch!
Da musst Du unterscheiden zwischen dem Bildrecht und dem Recht am eigenen Bild. Das Bildrecht hast Du, d.h. es darf keiner ohne Dein Einverständnis ein Bild das Du gemacht hast veröffentlichen. Das Recht am eigenen Bild hat aber die Person, die Du fotografiert hast. Ohne deren Einverständnis darfst Du kein Bild von ihr veröffentlichen. Dazu brauchst Du das Einverständnis der abgelichteten Person. Siehe auch hier: KLICK und hier: KLACK und hier: KLOCK Gruß Ivo |
Ich mache das Bild ja nicht.
Ich bewerte es und will es dann ins Internet stellen und vielleicht für eine Austellung nutzen. Sollte man eventuell bei der Anmeldung schon Vordrucke verteilen, wo die Teilnehmer die fotografierten Personen unterschreiben lassen? |
Hallo auch!
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Und denk dran, Dir dann auch von den Fotografen, das Recht geben zu lassen, die Bilder zu veröffentlichen. Gruß Ivo |
Alles Quatsch mit Soße.
Der Armin macht ein Bild von Susi. Das Bild gibt er Fred mit dem heiligen Versprechen, dass er alle Veröffentlichungsrechte habe. Fred veröffentlicht das Bild in gutem Glauben. Susi sieht es, findet sich hässlich und verlangt von Fred ein Honorar zur bisherigen Veröffentlichung und die sofortige Löschung des Bildes. "Öh, öh, öh!", sagt der Fred, "der Armin hat es mir mit allen Rechten gegeben.". "Nix da,", sagt Susi, "ich habe niemandem das Recht zur Veröffentlichung zugestanden!". Also wird Fred, der das Bild veröffentlicht hat, als "Veröffentlichungverantwortlicher", das Honorar an Susi zahlen und das Bild löschen oder Susi unkenntlich machen. Wer ihm was vorgegaukelt hat, wissentlich oder ohne Absicht, interessiert keinen. Er hat ein Recht ausgeübt, dass er nicht hatte. Clever, die Susi, denn vom Armin hätte sie nie ein Honorar gekriegt ;) |
Zitat:
...nur weil Sie ein bissel Geld will...?:shock: Würde es nicht reichen Sie auf dem Foto unkenntlich zu machen?:lol: |
*lol*:top:
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Also wird das alles nicht so einfach.
Um es noch einmal zu erläutern, wir sind die Veranstalter dieses Events. Es können sich alle anmelden die denken das sie ein Foto hinbekommen. Ich habe keine Ahnung wie die das beim Berliner Fotomarathon mit den Rechten der abgebildeten Personen machen. Das ist unser Problem.:? |
Hallo auch!
Und wenn Armin ähnlich clever ist wie Susi, bekommt er Sekundenalzheimer und verlangt von Fred ein Honorar, weil er sein Bild veröffentlicht hat. An ein Einverständnis kann er sich plötzlich nicht mehr erinnern ;) Aber um nochmal zum Thema zu kommen. An den ganzen Seiten der sogenannten Partyfotografen sieht man, dass das Thema heute relativ locker gehandhabt wird; was jedoch nicht gleichbedeutend damit ist, dass es auch rechtens ist. Auch wenn ich das Risiko eines tatsächlichen Rechtsstreits als relativ gering erachte, würde ich mich glaube ich als Veranstalter dieses Events doch absichern, da Ihr ja die Klientel nicht kennt und insofern nicht einschätzen könnt, welche potentiellen Streithansel da auflaufen. Gruß Ivo |
Hi ,
nur mal so nebenbei : Nachdem ich das Buch Foto- und Bildrecht von Endress Wanckel von Beck Juristischer Verlag gelesen habe, verkaufe ich meine Kamera (das ist sicherer) oder gehe zum Geheimdienst (die dürfen das).:) Das Buch ist sehr zu empfehlen, da anhand von Beispielen Prozessen geschildert werden, was erlaubt ist und was nicht, aber auch gezeigt wird : Wo kein Kläger - kein Richter. Also Tante Erna mit 93 bildfüllend zu knipsen und in der Zeitung zu bringen, geht, weil sie es nicht mitbekommt oder sich riesig freut (ebenso wie Evi und Hotte vonne Laube, die endlich mal im Bild sind), aber Bohlen im Halbprofil in Stecknadelgröße und wohlmöglich in verfänglicher Lage - kann teuer werden. Erst recht wenn es vermarktet wird. Also jede Veröffentlichung ohne Zustimmung des Modells ist schon bedenklich (auch ohne Vermarktung - wird dann noch teurer). Aber wie gesagt, solange das Modell nichts sagt über den ungewollten Internetauftritt, ist es zwar nicht rechtens, aber machbar. Beispiel: Vor einem Theaterbesuch in Berlin hatte eine Fotobude gefragt, ob sie Fotos machen kann (schon mal ein guter Anfang zu fragen); gab dann die InternetAdr, wo man sich die Fotos bestellen konnte als Info an den Fotografierten. Die Bilder im Kleinformat waren jedoch bereits im Internet. (Und wahrscheinlich hat denen auch keiner auf die Finger gehauen.) Gleiches Prinzip gilt für die netten Urlaubspapparazis auf Malle, aber das ist ja in Spanien. Gruß Harald |
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