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gpo 25.03.2007 12:11

Ware nicht geliefert...aber bezahlt
 
Moin,
nun hats auch mich erwischt trotz aller Vorsicht...

kurz und einfach...
ein Hundeartikel zum Festpreis(Sofortkauf) inkl.Versandkosten und vom Augenschein ein seriöser Anbieter(nur Pluspunkte)...

Ware bezahlt per Überwesiung....Tage später Ware kommt nicht an???
(...da ich zu Hause mein Büro habe, kann ich jeden Briefträger abfangen auch Paketdienste oder private)

...zweimal Nachfrage per Mail und:

Antwort:....ich hätte ja "versicherten" Versand FORDERN können...und damit eine Sicherheit zur Lieferung????

Hallo...habe ich was falsch verstanden im Wirtschaftsunterricht???
...normal liegt das Risiko des Lieferanten/Verkäufers doch bis zu Haustür, einschließlich Versand, egal ob versichert oder nicht...oder doch nicht?
...denn ein Verkäufer könnte doch auch mit dieser Methode jeden zweiten Käufer...täuschen?
Mfg gpo

Daydreamer 25.03.2007 12:14

Ich würde das ganz trocklen sehen: es kam ein Kaufvertrag zustande, du hast Deine Pflicht erfüllt, der VErkäufer nicht. D.H. Geld zurück, liefern oder Anzeige. Dass das Ganze seine Ursache angeblich im nicht versicherten Versand hat, ist eine Sache die der Verkäufer zu verantworten hat.

Lass' dir doch mal spasseshalber für deinen Anwalt ne Kopie der Versandquittung schicken ;)

edit:
ich sehe gerade, dass §447 dem widersprechen könnte, allerdings weiss ich nicht sicher, was beim Kauf der "Erfüllungsort" ist - in jedem Fall aber greift das nur, wenn er die Ware jemals einem Spediteur übergeben hat, das sollte er dir mal nachweisen...

Dimagier_Horst 25.03.2007 12:43

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 474927)
Hallo...habe ich was falsch verstanden im Wirtschaftsunterricht???

Zunächst käme es darauf an, zwischen wem und wem (Du bist Gewerbetreibender?)
der Vertrag zustande kam. Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Käufer, Erfüllungsort geht aus den AGB hervor. Sobald er den Versand nachweisen kann, könnte das Risiko tatsächlich bei Dir liegen.

Im Endkundenbereich liegt das Risiko dann beim Käufer, wenn der Verkäufer ein stationärer Handel ist und der Versand auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers stattfindet, also aus Sicht des Verkäufers eine Ausnahme ist.

Einen Versandnachweis sollte er aber auf jeden Fall bringen. Und jeder Einzelfall kann dann wieder anders sein....

gpo 25.03.2007 12:49

Moin,

tja...davon war ich auch ausgegangen;))

Ware bezahlt ist klar, denn ich habe den Überweisungsbeleg!!!

Ware wurde angeblich drei Tage später per Briefpost verschickt...
wobei da natürlich keinen einen Belegt hat(Beweis)???

Erfüllung des Vertrages ....wenn die Ware beim Empfänger angekommen ist(so sollte es sein)

der Verkäufer bietet in seinem Kleingedrucktem einen (teureren) versicherten Versand an...

ich denke aber hier ist ...nix teilbar....denn das Risiko ist klar auf Verkäuferseite...
(denn er kann natürlich nun auch nicht beweisen, dass er tatsächlich abgeschickt hat??? ....was ich ihm erstmal nicht unterstellen will)
Mfg gpo

katmai 25.03.2007 13:13

Ja, beim Kauf eines Verbraucher von einem geschäftlichen Händler liegt das Versandrisiko beim Verkäufer (Bringschuld). Grad bei Ebay werden da oft 8,- Euro oder mehr Versandkosten berechnet und damit der niedrige Verkaufspreis quersubventioniert - und der Versand erfolgt dann als Warensendung unversichert. Kurzum - Mahnung wegen Lieferverzugs schreiben, Frist zur 2. Andienung setzen (Bis zu einem gewissen, angemessenen Zeitpunkt muss die Ware da sein), rechtliche Schritte vorbehalten - so würd ich es machen.

Gruß,

katmai.

edit: 16.50h Käufer in Verkäufer geändert...

cabal 25.03.2007 14:31

Zitat:

Zitat von katmai (Beitrag 474948)
Ja, beim Kauf eines Verbraucher von einem geschäftlichen Händler liegt das Versandrisiko beim Käufer (Bringschuld). Grad bei Ebay werden da oft 8,- Euro oder mehr Versandkosten berechnet und damit der niedrige Verkaufspreis quersubventioniert - und der Versand erfolgt dann als Warensendung unversichert. Kurzum - Mahnung wegen Lieferverzugs schreiben, Frist zur 2. Andienung setzen (Bis zu einem gewissen, angemessenen Zeitpunkt muss die Ware da sein), rechtliche Schritte vorbehalten - so würd ich es machen.

Gruß,

katmai.

hast Dich vertippt... das Versandrisiko liegt beim Verkäufer (Bringschuld)

Also ich bin ein Turbo Ebay Käufer...
sowas ist mir auch schon öfters passiert.
Es ist schlicht und ergreifend so.. egal was die in die Auktion schreiben - ists ein gewerbsmäßiger Verkäufer, haftet er für den Versand.
Bei privaten Verkäufern haftet der Käufer.
Die wenigen Dinge die bei mir nicht angekommen sind... ein Zitat des Gesetzestextes und die Verkäufer waren schnell wieder down to earth hihi

Jens N. 25.03.2007 16:01

Erstmal Ebay melden, ggf. gibt's über den Käuferschutz etwas Geld zurück (nur über 25 € und es dauert). Und wenn der VK seriös ist, sollte er einen Nachforschungsantrag anbieten - ist kostenlos, aber wohl meist auch ergebnislos. Es würde aber zumindest guten Willen demonstrieren. Was versicherten Versand angeht, würde ich es zwar grundsätzlich auch so sehen (vor allem wenn auch eine versicherte Variante angeboten war), aber die Antwort des VK ist schon heftig.

Vielleicht kommt's ja auch noch, manchmal klemmt es auch einfach bei der Post. Wie lange wartest du denn mittlerweile?

Teddy 25.03.2007 16:03

Ich sichere mich als Verkäufer insofern ab, dass ich jedem Käufer den unversicherten und den versicherten Versand anbiete, alternativ auch Abholung.
Entscheidet er sich dann für den günstigeren Weg liegt das Risiko bei ihm. Ich bin in jedem Fall aus dem Schneider.

cabal 25.03.2007 16:30

Zitat:

Zitat von Teddy (Beitrag 474997)
Ich sichere mich als Verkäufer insofern ab, dass ich jedem Käufer den unversicherten und den versicherten Versand anbiete, alternativ auch Abholung.
Entscheidet er sich dann für den günstigeren Weg liegt das Risiko bei ihm. Ich bin in jedem Fall aus dem Schneider.

Nein...genau das ist der Irrglaube wenn man gewerblicher Verkäufer ist.
Es ist so: verschickst Du versichert, haftet bei Schaden der Transportunternehmer
schickst Du unversichert haftet der (gewerbliche) Verkäufer, denn er hat die Erfüllungspflicht. Deshalb habe ich geschrieben - es ist egal was in den Auktionen steht.
Das heisst also der versicherte Versand ist eigentlich DER Schutz für den gewerblichen Verkäufer - nicht für den Käufer. Das ist auch der Grund weshalb unglaublich viele Verkäufer bei EBAY nur noch ausschließlich versicherten Versand anbieten.
Grüße

katmai 25.03.2007 16:48

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 474964)
hast Dich vertippt... das Versandrisiko liegt beim Verkäufer (Bringschuld)

Ohja, danke - ich änders gleich!

Gruß,

katmai.


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