![]() |
Kaufpreisrückerstattung
Hallo,
Ich habe im Juni 2006 eine Grafikkarte gekauft, welche ich im Dezember 2006 wegen eines Defektes dem Händler zurückgegeben habe. Da er selbst keine Reparatur durchführen konnte, wurde die Karte an den Erzeuger gesandt, und dieser hat jetzt eine verminderte Kaufpreisrückerstattung angeboten, da die Karte nicht mehr verfügbar ist, und eine Reparatur unmöglich ist. Jetzt meine Frage: Müsste mir nicht während der Garantiezeit der gesamte Kaufpreis rückerstattet werden, oder sehe ich da was falsch. Danke für eure Antworten. |
Ich würde mal behaupten, dass du Anspruch auf eine funktionierende GraKa mindestens in der gekauften Qualität hast.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, die Karte sonst auch nicht mehr verfügbar ist, und sonst keine weiteren Möglichkeiten bestehen, sollte dir dein Händler eine mindestens gleichwertige oder sogar höherwertige Karte anbieten. Ich würde in solch einem Fall darauf bestehen oder den "vollen" Kaufpreis zurück verlangen. Was dein Händler mit seinem Lieferanten machen kann, ist dessen Problem! |
Zitat:
|
Hallo Manfred,
in einer der letzten Ausgaben der Ct wurde ein ähnlicher Fall einer Grafikkarte geschildert. Wenn ich morgen im Büro bin lese ich mal nach und melde mich wieder. |
Garantie hin oder her, wenn du die Grafikkarte schon genutzt hast, musst du immer einen Abschlag hinnehmen, da die Karte in der Zeit ja auch an Wert verliert. Insbesondere bei einer so langen Nutzungsdauer.
|
Zitat:
|
Wie es auch anders laufen kann:
Im August 2005 kaufte ich einen Imagetank von Conceptronic namens Photobox, der bis Dezember 2006 anstandslos funktionierte. Dann wurde das Ding vom PC nicht mehr erkannt. Der Händler schickte das Gerät ohne meine Festplatte an den Hersteller bzw. das europäische Servicezentrum. Ich bekam eine nagelneue Nachfolgeversion - und das nach der Zeit ohne jegliche Frage von Beweislastumkehr oder so... Erstens kaufe ich bei dem Händler sowieso und zweitens trage ich durch mein positives Serviceerlebnis zu einer Imagestärkung des Importeurs bei! Das bei einem 60 €-Artikel! Formalitäten: Unterschrift auf dem Serviceauftrag und Unterschrift auf dem Lieferschein des Austauschgeräts! Ich musste lediglich meine HD in das Gerät einbauen... |
Zitat:
Gruesse, Torsten. |
Zitat:
Bisher hatte ich noch nie Probleme mit einem Händler vor Ort, alle waren bisher recht Kulant was die Abwicklung im Garantiefall angeht, und hoffe es bleibt auch so. |
Die Händler sagen halt, dass man (sagen wir mal) für 200.- ehemaligen Kaufpreis eine Karte bekommen würde, die deutlichst mehr Leistung bietet.
Ich vermute, er sagt, dass man für die (geschätzt) 150.- Rückerstattung eine gleichwertige Karte bekommt. Das habe ich bei Atelco schon diverse Male gehabt. Verminderter Preis, 20.- draufgelegt und die nächste Generation gehabt ... Zudem: wann gekauft, wann reklamiert? Genauer Tag, denn wenn 6 Monate dazwischenliegen (z.B. 1.06. gekauft, 3.12. reklamiert), ist nichts mehr mit Gewährleistung,w ennd er Händler sich stur stellt. Und die Garantiebedingungen der Hersteller sagen eindeutig diese verminderte Zahlung aus. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:01 Uhr. |