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Abdruck eines bild ohne genemigung
Hat jemand von euch die **** in München vom Montag oder Dienstag. War ein Artilkel über die Cheerleader der Cowboys drinnen. denn bräuchte ich dringend . wer kann mir helfen ?
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Vielleicht das Archiv der TZ? http://www.tz-online.de
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genau. ich brauche aber einen bestimmten artikel-
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Also die seite habe ich inzwischen, und jetzt wird es abenteuerlich, Bild ist abgebildet, ist beschnitten und jetzt Schwarzweis, ich habe keinerlei Kentnisse das das Bild abgedruckt wurde, auch im internet ist das Bild abrufbar als E-Ausgabe.
Naa da bin ich mal gespannt was da raus kommt. |
Was hast Du vor?
Ich hatte das Problem auch schon. Bin damals sehr ruhig und freundlich geblieben und habe eine friedliche Einigung angestrebt. Mit Erfolg... :kiss: |
Strebe auch eher eine friedliche lösung an, aber.....
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Wieso aber?
Schick denen ne Rechnung für die einmalige Nutzung und dann wirst sehen. Geld oder Anwalt. In der Regel wird gezahlt. :shock: |
das mit der Rechnung stellen könte nicht ohne sein, Mehrwertsteuer ?
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Als Privatperson darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen. (Wenn Du MWSt. ausweist in Rechnungen, dann musst Du sie als Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen!).
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wenn du allerdings unter 16 620 Euro pro Jahr bleibst, es ist dir überlassen, ob du eine Ust. ausweist oder nicht. Ab einem Umsatz von 50 000 Euro pro Jahr musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. So ungefähr ... Steuernummer hast du schon? |
Zitat:
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