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Heizung erneuern - Spezialist hier?
Hallo Forumler
Heute habe ich ein ganz besonderes Thema. Ich muss laut Verordnung eine tadellos funktionierende Heizungsanlage erneuern, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht hat. Der Kaminkehrermeister war eben da und hat mir die "freudige" Nachricht überbracht. Da sie vor 1977 eingebaut wurde und das Haus vermietet ist, ist die Gesetzeslage so, dass der kessel gegen einen moderneren ausgetauscht werden muss. Und das, obwohl sie die geforderten grenzwerte problemlos einhält. Kennt sich hier im Forum jemand mit so was aus und kann mir da evtl. einen Ratschlag geben, ob und ggfs. welche Möglichkeiten es gibt, das eteas zu verzögern? |
Hallo Hademar,
ich kann nur von meinen Eltern berichten, die das gleiche Problem hatten wie Du. Sie haben sich von zwei Schornsteinfegern beraten lassen, und beide meinten, dass es keine Möglichkeit gäbe, die Erneuerung herauszuzögern. Auch bei meinen Eltern waren die Werte noch gut im grünen Bereich, aber eine Erneuerung musste trotzdem sein, eben weil noch zwei Mietparteien mit im Haus wohnen. Es lebe die Konjunktur! :roll: |
Zitat:
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Hallo Hademar
guck mal bei www.bau.de rein. Die haben ein sehr gutes Forum und eine gute Suchfunktion :top: . Könnte mir vorstellen, dass Du dort Deine Informationen bekommst. Gruß Tom |
Hilft das weiter???
Bis 2006 bringt die Energieeinsparverordnung das Aus für Wärmeerzeuger, die vor 1978 installiert wurden. Zudem verlangt der Gesetzgeber die Dämmung von Geschossdecken über beheizten Räumen. Ferner müssen alle Leitungsrohre gedämmt werden, in denen warmes Wasser fließt. Allerdings ist bei der Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen, dass in Ein- und Zweifamilienhäusern die Modernisierungen nur bei einem Eigentümerwechsel Pflicht sind. Darüber hinaus müssen Heizkessel, die nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurden, erst 2008 ausgetauscht werden. Gruß Helmut |
Zitat:
Ich suche nach einem Schlupfloch, damit ich noch eine Kulanzzeit einberaumt bekomme! Schließlich zahlt mir ja der Gesetzgeber auch nich die entstehenden Kosten und mir würde nur übrig bleiben, das auf über eine Mieterhöhung wieder zu finanzieren. Damit ist keinem geholfen! |
Irgendwie ist wohl mein Beitrag verschwunden.
1. Schlupfloch: Konkrete Beanstandung des Schornsteinfegers bei der nächsten Prüfung nach dem 31.12.06 abwarten. Erst dann tätig werden. Gegebenfalls vorher Folgen prüfen (Ordnungsgeld usw.) 2. Schlupfloch: Neuen Brenner einbauen (gibt's z.B. bei proflamm.com ab € 650.-). Wie ich die Bestimmungen interpretiere, verlängert sich dann die Frist für eine neue Heizung bis Ende 2008. Natürlich sollte man dann einen Brenner anschaffen, der zur neuen Heizung auch paßt. Gruß Helmut |
Zitat:
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Vielen Dank für die Supertips!
Ich wollte mich schon wegen eines - vom Schornsteinfeger - gezwungenen Brennerkaufs von Teilen meines Equipments verabschieden. So habe ich eventuell noch ein wenig "Gnadenfrist". Nochmals herzlichen Dank und liebe Grüße Holger |
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