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Sim 14.10.2006 17:11

Hilfe! Ersteigertes Ofenrohr schon defekt.
 
Hallo,

ich habe heute erst ca. 50 Fotos mit dem frisch ersteigerten Ofenrohr und meiner D7D schießen können und schon ist es ausgefallen. :shock:

Der Zoomring ist auf einmal absolut schwergängig und der Fokusring hakt an den beiden Bereichsenden.

Kennt jemand diesen Fehler bereits? Gibt es noch Hoffnung oder ist das ein Totalschaden?

Wer könnte so etwas reparieren?

Gruß,
Sim

NRG 14.10.2006 17:14

Trau Dich! ;)

4Norbert 14.10.2006 20:35

Sende es zurück und lass dir den Kaufpreis erstatten.

Irmi 14.10.2006 22:23

Erst den Kaufpreis zurückfordern, warten bis er da ist, und dann erst zurücksenden, sonst hat der Verkäufer beides, die Ware und das Geld.

War wahrscheinlich aber ohne Garantie und Gewährleistung, je nachdem, was der Verkäufer geschrieben hat, wirst Du aber kein Glück haben, mit dem, was ich oben geschrieben habe.

Jens N. 14.10.2006 22:29

Zitat:

Zitat von 4Norbert
Sende es zurück und lass dir den Kaufpreis erstatten.

Das Objektiv hat ja anfangs funktioniert und hat dann bei der Benutzung den Geist aufgegeben wenn ich das richtig verstehe. Wenn es ein Privatverkäufer war und die üblichen Ausschlussklauseln drunter standen, wird das also nix. Und -so bitter das aus Käufersicht auch ist- ich finde es richtig so: das ist nunmal das Risiko bei Gebrauchtkäufen. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Artikel von vornherein falsch beschrieben ist.

Meiner Meinung nach kann man von einem Privatverkäufer nicht erwarten, ein halbes Jahr in Gewährleistung für so ein 20 Jahre altes Teil zu treten. So ist zwar die Gesetzeslage, aber die finde ich ehrlich gesagt hirnrissig und zwar aus Käufer- und Verkäufersicht.

fmerbitz 14.10.2006 22:29

Zitat:

Zitat von Irmi
Erst den Kaufpreis zurückfordern, warten bis er da ist, und dann erst zurücksenden, sonst hat der Verkäufer beides, die Ware und das Geld.

War wahrscheinlich aber ohne Garantie und Gewährleistung, je nachdem, was der Verkäufer geschrieben hat, wirst Du aber kein Glück haben, mit dem, was ich oben geschrieben habe.

doch - wenn es defekt ist und das nicht in der Beschreibung steht muss er es zurücknehmen. Die Frage ist natürlich immer wie man beweist dass man es nicht selbst kaputtgemacht hat ...
ciao
Frank

Stempelfix 15.10.2006 02:06

Zitat:

Zitat von Jens N.
Zitat:

Zitat von 4Norbert
Sende es zurück und lass dir den Kaufpreis erstatten.

Das Objektiv hat ja anfangs funktioniert und hat dann bei der Benutzung den Geist aufgegeben wenn ich das richtig verstehe. Wenn es ein Privatverkäufer war und die üblichen Ausschlussklauseln drunter standen, wird das also nix. Und -so bitter das aus Käufersicht auch ist- ich finde es richtig so: das ist nunmal das Risiko bei Gebrauchtkäufen. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Artikel von vornherein falsch beschrieben ist.

Meiner Meinung nach kann man von einem Privatverkäufer nicht erwarten, ein halbes Jahr in Gewährleistung für so ein 20 Jahre altes Teil zu treten. So ist zwar die Gesetzeslage, aber die finde ich ehrlich gesagt hirnrissig und zwar aus Käufer- und Verkäufersicht.

Tja, das gleiche ist mir vor ein paar Tagen mit einem Sigma 70 - 300 passiert...

Beileid! :?

Gruß, Uwe

Sim 15.10.2006 06:37

Danke für Eure Antworten.

Da das Objektiv ja zunächst funktionierte, entsprach des der Beschreibung " gebraucht, funktionierte bis zum Schluß".

Hab ich halt Pech gehabt.

Ich werde mich dann wohl gemäß NRG's Auforderung trauen müssen und die Schraubendreher und Pinzette herausholen. Die Anleitung ist ja ganz gut bebildert.

Gruß,
Sim


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