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Lizenzgebühr
Ich hätte da mal wieder ein Frage in die Runde.
Es geht um Lizenzen für Bilder aus meinem speziellen Bereich "Fenster in die Vergangenheit". Ich habe ein Anfrage aus einer Nachbargemeinde von Idstein, die ein Stadtjubiläum feiert und auf meine Kalender aufmerksam geworden ist. Die Stadt würde gerne Bilder für eigene Zwecke nutzen (App, Print, Web, ...) die ich im Rahmen des Stadtjubiläums erstellen werde und in einem Kalender selbst vermarkten werde. Ich bin nun völlig unsicher, was man für die Nutzung vereinbaren kann... einmalige Gebühr, Überlassung gegen kostenlose Werbung durch die Nutzung, ... :roll: Was würdet ihr machen, Ideen? |
Was haben sie denn für eine Vorstellung, denken sie an kostenlose Überlassung?
Hast Du durch sie Mehraufwände oder würdest Du nur Fotos weitergeben, die eh schon fertig sind? Wäre es denn Konkurrenz für Dich und Deine Kalender. Falls es keine direkte Konkurrenz wäre, wäre doch Bilder gegen Werbung eine Sache |
Eine Hürde könnte sein, dass du selbst Bilder von anderen Fotografen verwendest. Hast du da eigentlich eine Regelung getroffen? Eigene Bilder kannst du ja verkaufen, aber fremde? Das funktioniert nur, wenn du deren uneingeschränkte Nutzungsrechte hast.
Ansonsten findest du im Netz Tabellen, an denen du dich preislich entlang hangeln kannst. Grundsätzlich solltest du deine Arbeit nicht verschenken. Auch wenn es viele gibt, die damit rechnen, Bilder einfach mal so kostenfrei zu bekommen. Natürlich darauf achten, dass du gewerblich angemeldet bist (Haupt- oder Nebenerwerb). Könnte sonst nach hinten losgehen. |
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Hast Du durch sie Mehraufwände oder würdest Du nur Fotos weitergeben, die eh schon fertig sind? Wäre es denn Konkurrenz für Dich und Deine Kalender. Falls es keine direkte Konkurrenz wäre, wäre doch Bilder gegen Werbung eine Sache[/QUOTE] Keine Mehraufwände, es geht nur um Bilder, die ich sowieso für den Kalender machen werde. Konkurrenz sehe ich derzeit auch nicht. Daher würde eine kostenlose Überlassung und eine damit verbundene Werbung auch in meinen Augen Sinn ergeben. Danke für Deine Meinung! |
Moin Holger,
Du als Urheber hast es ganz alleine in der Hand, wem Du welche Rechte für welche Verwendungszwecke, in welchen Stückzahlen und für welchen Zeitraum einräumst. - Limitierung des Verwendungszwecks - Limitierung der Verwendungsform (digital, Druck etc. pp.) - Limitierung des Verwendungszeitraums (zeitlich beschränkt vs. unlimitiert) - Limitierung der Stückzahl (z.B. bei Druck limitiert oder unlimitiert) - Limitierung der Rechte des Lizenznehmers (z.B. Weitergabe von Lizenzrechten an Dritte) All das bestimmt letztendlich auch die Höhe des Honorars. Dat Ei |
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Wenn du im Rahmen des Stadtjubiläums Bilder erstellst, könntest du hierfür ein Honorar vereinbaren. Den Preis würde ich nach Zeitumfang und Anzahl der Fotos vereinbaren. Also: Zeit für die Aufnahmen und deren Bearbeitung. Hierfür bekommt die Stadt das volle Nutzungsrecht. Der Urheber der Fotos wird bei Veröffentlichungen genannt.
Eine individuelle Vereinbarung für jedes Foto finde ich viel zu aufwändig. Du selbst, als Urheber behältst dein volles Nutzungsrecht, und kannst die Fotos in Deinem Sinne weiter vermarkten. So würde ich es handhaben. |
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