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Bilderklau?
Wie sich Bilder verselbstständigen können:
Aus diesem Bild (Dia meines Vaters aus dem Jahr 1937) ![]() → Bild in der Galerie wurde ohne mein Wissen das Hintergrundbild 1940 ![]() → Bild in der Galerie im DW-Webvideo "Bikini oder Burkini" edit: Nach Auskunft der DW wurden die Rechte an dem Bild bei der dpa Picture Alliance Frankfurt erworben. |
Das gehört sich nicht.
Jan |
Stimmt... aber der Text auf dem Schild von Bild 1: :lol: :crazy: :cool:
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Und was sagt die Bilderagentur?
Wie kam sie denn zu dem Bild? |
Und wie bist darauf gekommen?
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Das ist ein sehr interessanter Fall! Zum einen gelten natürlich die Fragen von fallobst. Mich würde aber auch interessieren, wann du (oder dein Vater) das Bild wo veröffentlicht habt. Hintergrund meiner Fragen: Könnte pa damit argumentieren, dass sie nicht erkennen konnten, dass das Bild trotz Veröffentlichung von 1937 nicht rechtefrei ist?
Bitte berichte unbedingt, wie das weitergeht! Es grüßt Mainecoon |
Abmahnen und abkassieren. Sonst lernen sie es nicht.
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Zitat:
Wenn der Urheber einem nicht bekannt ist, darf man grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass das Bild rechtefrei ist. Dann muss man den Urheber ermitteln oder die Finger davon lassen. Aber irgendwer muss ja wohl tatsächlich das Bild geklaut haben. Der Anfangsverdacht fällt natürlich auf den, der das Bild bei der Agentur eingeliefert hat. |
Identisch sind die Bilder allerdings nicht. Auf dem zweiten Bild ist links eine Frau im blauen Badeanzug mit weißgetreiftem Gürtel, die auf dem ersten Bild nicht enthalten ist.
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Zitat:
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