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Frankreich - Charmbord Fotos veröffentlichen
Hallo,
können Fotos der Außenansicht des Schlosses Chambord in Frankreich (ist halt alles Privatgrund) zu Fotowettbewerben eingereicht und veröffentlicht werden oder nicht!? Denke mal eher nein. Wer hat hier genauere Informationen? Danke EBBI |
Zitat:
Viele Grüße, Andreas |
Frage doch einfach direkt beim Chateau nach.
Auf der französichen Version der Webseite gibt es ein Kontaktformular wo Du eine Nachricht eingeben kannst. Schildere einfach was Du mit welchen Bildern vorhast (welcher Wettbewerb, oder Wettbewerbe überhaupt) evtl. kannst Du ihnen sogar eine kleine Version des/der Bilder, die es betrifft mitschicken und dann wirst Du ja hören, was sie dazu sagen. Mehr als ein 'Nein, das geht nicht' kann ja nicht kommen, und dann weisst Du definitiv Bescheid. Edit: Schmiddi war schneller :) |
Zitat:
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Ob die alle eine Genehmigung zum veröffentlichen haben?
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Moin,
die Frage zielt auch auf Fotowettbewerbe ab. Ob es da anders ist ?? (weitere Bildverwertung?) |
Zitat:
... dann ließ mal beispielsweise bei der Völklinger Hütte nach, wie die das so sehen. Ist auch ein Weltkulturerbe ... nur mit diesem Argument kommt man im Zweifelsfall nicht weiter. bis denn joergW |
Zitat:
Ansonsten pochen sie dort - wie anderswo auch - auf ihr Hausrecht. Sie verbieten das Fotografieren nicht wirklich, wollen aber wissen, wer da in ihren heiligen Hallen herum knipst. Das bezieht sich aber mehr auf Leute, die dort womöglich unerlaubt Türme entern oder Aktshootings veranstalten wollen und so am Ende für negative Schlagzeilen sorgen. |
Zitat:
Wenn Du jedoch ganz klare Rechtssicherheit haben möchtest, dann musst Du einen Rechtsanwalt konsultieren, der sich auf französisches Recht spezialisiert hat. Irgendwelche Gesetze die hier in Deutschland erlassen wurden fassen bei einem im Ausland gemachten Bild nicht. (Das ist juristisch nicht präzise ausgedrückt, aber ich hoffe Du verstehst den Sinn dahinter;)) Die Frage ist aber: Was sollte passieren wenn Du es einreichst? Entsteht ein Schaden? Werden Persönlichkeitsrechte verletzt? Je nachdem was das Foto abbildet kann es natürlich durchaus sein. Ohne das Bild zu kennen kann ich kein Urteil abgeben - das musst Du dann für Dich selbst entscheiden. Um es kurz zu machen: Ich würde es einreichen! :top: Aber Du kannst natürlich auch eine Anfrage dort starten - wie es hier schon vorgeschlagen wurde. Dann kann es jedoch sein, dass der Wettbewerb schon lange beendet ist wenn die Antwort kommt ;) |
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