subjektiv |
19.02.2017 18:09 |
Das sollte in den jeweiligen Geschäftsbedingungen stehen. Man darf alles, wofür man laut denen bezahlt hat. Denkbar ist z.B. auch dass man für manches einen höheren Preis zahlt. Früher war es z.B. oft so, dass Agenturen mehr verlangten, wenn man auf Nennung des Autors bzw. der Agentur verzichten wollte (und natürlich erst recht, wenn man dies einfach ohne Rückfrage machte).
Will man etwas abweichendes, sollte das in der Regel schriftlich vereinbart werden. So steht das auch normalerweise in Geschäftsbedingungen...
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