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Stealth 18.06.2016 10:46

Rechte an alten Farbfotografien
 
Hallo Forumskollegium,
darf ich einige Fragen zu Rechten im Bereich der Fotografie stellen?

Ist es erlaubt Fotografien vor 1940 zur Präsentation frei zu verwenden?
Auf meiner Homerpage würde ich gern historische Fotos mit aktuellen Aufnahmen
gegenüberstellen. Z.B. Kölner Dom 1922 - Heute.

Die alten Photografien stammen natürlich nicht aus meinen Archiv
sondern aus Büchern, DVD`s wie z.B. unten genannt.

Bild in der Galerie

Hier steht etwas wie "Teile des Objektes" wäre frei,
womit so etwas wie Bilder gemeint sind. Das Buch ist aber auch als DVD erhältlich,
hier finden sich die Bilder als gute Scans wieder. Natürlich kommen aber auch alte Postkarten in Betracht.

1. Darf ich die Fotos verwenden und veröffentlichen?
2. Muss der Autor (Urheber der längst verschieden ist) genannt werden?
3. Respektive muss der Autor des Buches / DVD genannt werden?
4. Werde ich sonst wie Ärger (Rechte von Verlagen o.ä.) bekommen?

Danke für Eure Einschätzung!!!

usch 18.06.2016 12:13

Zitat:

Zitat von Stealth (Beitrag 1829995)
darf ich einige Fragen zu Rechten im Bereich der Fotografie stellen?

Bestimmt ;) aber was hat das mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" zu tun?


Zitat:

Ist es erlaubt Fotografien vor 1940 zur Präsentation frei zu verwenden?
Wenn der Urheber vor 1946 verstorben ist, sollte das urheberrechtlich kein Problem sein. Es liegt natürlich in deinem Verantwortungsbereich, das zu recherchieren.

Zitat:

Die alten Photografien stammen natürlich nicht aus meinen Archiv sondern aus Büchern, DVD`s wie z.B. unten genannt.
Das ist dann natürlich haarig. Streng genommen wäre die fotografische Reproduktion eines Fotos z.B. für einen Bildband ihrerseits auch wieder ein Lichtbild (allerdings kein Lichtbildwerk) und damit 50 Jahre nach dem Erscheinen der Reproduktion geschützt. Man könnte allerdings auch argumentieren, daß das alles nur Vervielfältigungsstücke des ursprünglichen Werks sind und damit keinen zusätzlichen Schutz genießen. :zuck:

BeHo 18.06.2016 14:52

Bei diesem Werk ist in der Deutschen Digitalen Bibliothek nur das Inhaltsverzeichnis vorhanden. Das Werk selbst ist erst sieben Jahre alt und wurde von einem Verlag veröffentlicht, der darauf das Copyright hat. Einzelne Bilder dürften wohl frei verfügbar sein, aber dann wohl von der Quelle, die der Verlag auch genutzt hat.

Der Satz: "Der Zugriff auf Teile des Objekts ist unbeschränkt möglich." bedeutet hier wohl nur, dass man das Inhaltsverzeichnis unentgeltlich nutzen kann.

Hier mal ein als Beispiel ein anderes Werk mit dem gleichen Satz: Klick! ;)

Sehr viele Einträge in der Deutschen Digitalen Bibliothek sind nur Metadaten, die von der Deutschen Nationalbibliothek stammen.

Bei digitalisierten Inhalten wird der Rechtsstatus auch genannt, wie z.B. hier zu sehen: Klack!

Stealth 19.06.2016 08:57

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1830018)
Bestimmt ;) aber was hat das mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" zu tun?

Genau genommen korrekt.
Ich plane Aufnahmen anzufertigen. Vielleicht wäre ich besser im Cafe aufgehoben.
Die Sache wird aufwendig, da die Objekte in D verteilt sind.

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1830018)
Bestimmt ;) Man könnte allerdings auch argumentieren, daß das alles nur Vervielfältigungsstücke des ursprünglichen Werks sind und damit keinen zusätzlichen Schutz genießen. :zuck:

Genau darauf möchte ich hinaus.

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1830062)
Einzelne Bilder dürften wohl frei verfügbar sein, aber dann wohl von der Quelle, die der Verlag auch genutzt hat.

Das wird teuer. Es sind in Antiquarischen Bibliotheken diverse Bücher verfügbar,
so z.B. ein Bildband von 1920 in 8 Bänden, für schlappe 700€ in guten Zustand.


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