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Unser StGB...
... sieht wirklich merkwürdige Strafmaße vor....
StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht Geht doch eigentlich noch :mrgreen: |
Und warum hat der Staatsanwalt das gerade Dir geschrieben? :shock:
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Halle Kerstin,
vom Starfmaß her, noch sehr milde. Hast Du gerade Langeweile, dass Du schon im StGB liest? |
Ich hab ausnahmsweise mal nichts mit der Sache zu tun :-)
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Zitat:
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Das ist für mit ohne Vorsatz. Wieviel Bonus-Bangs gibt es denn bei Vorsatz? :crazy:
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Darfst Du eigentlich die Cam und den PC mit in den Knast nehmen. Wir bekämen mal ganz andere Motive zu sehen :lol: :D :lol:
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kerstin, mach keinen scheiss :!:
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Zitat:
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Aber ich will ja gar nicht.... |
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