Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
(Beitrag 1763771)
[...] Es gibt einen ganzen Kriterienkatalog, an dem man es festmachen kann.
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So ist es. Der gängige Gewerbebegriff ist durch die ständige Rechtsprechung gefestigt worden. Wie Horst schon sagt, zählt die Absicht, Gewinn zu erzielen und nicht der tatsächlich erzielte Gewinn oder Verlust. Wichtig ist auch noch, dass die Tätigkeit nach außen gerichtet ist (also man am "Markt" auftritt), man selbstständig tätig ist und die Tätigkeit planmäßig und auf eine gewisse Dauer ausgelegt ist.
Wer jetzt nochmal überlegen möchte, ob er ein Gewerbe eröffnet, um wenigstens die Umsatzsteuer für sein teures Hobby zu sparen, der möge an die Kriterien denken. Mein Tipp: Wenn ihr kein kriminelles Talent habt oder euch nicht in den Tiefen des Steuer- und evtl. Handelsrechts auskennt, lasst es. Es lohnt sich nicht, jeder durchschnittlich begabte Finanzbeamter merkt ziemlich schnell, was da Sache ist.
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