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alle Rechte abtreten
Was soll man davon halten? Geht das überhaupt? Und was sind die Folgen daraus?
http://www.hochheim-feiert.de/Fotowettbewerb.150.0.html Zitat:
Ich finde die Bedingungen extrem heftig. Und was sind eigentlich "tolle Preise"? |
Im Bildercafé war der Thread falsch, da es ja nicht um ein konkretes Bild geht; ich habe ihn mal hierhin umgelagert.
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Ich glaube hier hat einfach jemand ohne viel Ahnung vom Urheberrecht sichergehen wollen und einfach geschrieben: Ihr gebt alle Rechte ab, egal ob das jetzt geht oder nicht geht, oder ob es notwendig bis sinnvoll ist für einen solchen Wettbewerb. Einfach Mal Pauschal komplett absichern, damit man nachher nicht verklagt werden kann.
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Hallo Gottlieb, das geht natürlich nicht.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12 ff UrhG) kann man z.B. nicht abtreten. Dazu gehört u.a. das Urhebernennungsrecht. Auf die kann man allenfalls verzichten. Die Nutzungsrechte an dem Bild kann man übertragen, d.h. einräumen. Das würde bedeuten, wenn man ein exklusives Nutzungsrecht einräumt, dass der Ausrichter des Wettbewerbs dein Bild zukünftig z.B. vervielfältigen, verbreiten und ausstellen darf und Rechtsverstöße im eigenen Namen verfolgen kann - völliger Quatsch und bei einem Wettbewerb total überkandidelt - die Einräumung eines einfachen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechts hätte völlig gereicht. Nichtsdestotzrotz würde ich da nichts einreichen... Ich behaupte mal, die Klausel könnte in dieser Form sogar unwirksam sein. Allerdings hat man sich dann erstmal mit diesem Quark einverstanden erklärt und muss sich im Zweifel mit diesem hochprofessionellen Ausrichter rumärgern. |
Hi Gottlieb,
der Text klingt vermutl. deshalb so heftig, da der Textersteller sich des dort geschriebenen Wortes vermutlich nicht ganz bewusst ist. Das wird eine oberflächliche Formulierung sein, auf die man sich vermutl. berufen möchte, daß man mit den Bildern alles machen kann, nichts zahlen will, etc ... Wer allerdings mit dieser Formulierung einverstanden ist, hat es ja auch nicht anders gewollt. Gruß André |
Wir fuhren gestern auf dem Rückweg von unserer Fototour an diesem Rummel vorbei, der gemäß Wikipedia zu den größten deutschen Herbstfesten zählt. Das sah von weitem schon imposant aus, aber der Rückstau reichte in beiden Anreiserichtungen schon bis zur Autobahn. Also nix wie wech!
Jemand, der imstande ist, so ein Riesen Volksfest auf die Beine zu stellen, setzt einen Praktikanten(?) daran, den Fotowettbewerb auszuschreiben? Ich finde das nur lächerlich. Unter vernünftigen Bedingungen hätte ich sicher Spaß daran, mit ein paar Bildern an einem Wettbewerb teilzunehmen, und einen winkenden Preis abzusahnen. :crazy: :winke-winke: Danke für eure aufschlussreichen Beiträge! |
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Das stelle ich auch gar nicht infrage. Ich wollte nur sagen, dass jemand wahrscheinlich ohne Detailwissen die Formulierung gemacht hat und dabei etwas ... sagen wir vereinfacht hat. Marie hat das ja schon ganz schön beschrieben, was geht und was nicht. Die Intention ist aber schon eindeutig. Dein Bild kann was gewinnen, aber egal ob Gewinn, oder nicht, wir können es für alles mögliche für umsonst benutzen. Das ist der Wetteinsatz.
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Bringt nur nicht viel, wenn so eine "Abtretung" rechtlich gar nicht möglich ist...
Klar generieren Wettbewerbe billiger Werbefotos als Stockfotografie oder bezahlte Fotografen. Dann ist man aber auch so clever und lässt sich wirksam ein exklusives, unbeschränktes Nutzungsrecht an den Fotos inräumen und kommt nicht mit so einem laienjuristischen Geschmiere daher. |
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