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der_knipser 10.11.2014 17:33

alle Rechte abtreten
 
Was soll man davon halten? Geht das überhaupt? Und was sind die Folgen daraus?

http://www.hochheim-feiert.de/Fotowettbewerb.150.0.html
Zitat:

Mitgemacht beim Fotowettbewerb!

„Mein schönstes Foto vom 530. Hochheimer Markt“

Lassen Sie sich vom Markttreiben inspirieren und schicken uns Ihren schönsten Hochheimer Markt Schnappschuss unter dem Stichwort „Fotowettbewerb“.

Einsendeschluss ist Freitag, 28. November 2014

Die Teilnahme lohnt sich!

Neben einer Ausstellung im Hochheimer Rathaus winken auch tolle Preise.

Ihr Foto senden Sie bitte an: info@hochheim-feiert.de.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Foto auf einem Datenträger in das Büro des Veranstalters zu senden und/oder dort abzugeben. Mit dem Zusenden des Bildes erklärt sich der Absender mit der Veröffentlichung einverstanden, tritt sämtliche Rechte am eingesendeten Bildmaterial ab und nimmt am Wettbewerb teil.

Wir freuen uns auf viele tolle Bilder und wünschen viel Vergnügen auf dem 530. Hochheimer Markt!
Ist es überhaupt möglich, ALLE Rechte eines Bildmaterials abzutreten? Reicht hier nicht nur ein Nutzungsrecht? Auch das Urheberrecht? Dazu das Eigentumsrecht? Welche Ansprüche kann der neue Rechteinhaber an den Fotografen stellen, wenn dieser ein eingesendetes Bild auch anderweitig veröffentlicht?
Ich finde die Bedingungen extrem heftig.

Und was sind eigentlich "tolle Preise"?

fhaferkamp 10.11.2014 17:41

Im Bildercafé war der Thread falsch, da es ja nicht um ein konkretes Bild geht; ich habe ihn mal hierhin umgelagert.

Karsten in Altona 10.11.2014 17:43

Ich glaube hier hat einfach jemand ohne viel Ahnung vom Urheberrecht sichergehen wollen und einfach geschrieben: Ihr gebt alle Rechte ab, egal ob das jetzt geht oder nicht geht, oder ob es notwendig bis sinnvoll ist für einen solchen Wettbewerb. Einfach Mal Pauschal komplett absichern, damit man nachher nicht verklagt werden kann.

MarieS. 10.11.2014 17:46

Hallo Gottlieb, das geht natürlich nicht.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12 ff UrhG) kann man z.B. nicht abtreten. Dazu gehört u.a. das Urhebernennungsrecht. Auf die kann man allenfalls verzichten.

Die Nutzungsrechte an dem Bild kann man übertragen, d.h. einräumen. Das würde bedeuten, wenn man ein exklusives Nutzungsrecht einräumt, dass der Ausrichter des Wettbewerbs dein Bild zukünftig z.B. vervielfältigen, verbreiten und ausstellen darf und Rechtsverstöße im eigenen Namen verfolgen kann - völliger Quatsch und bei einem Wettbewerb total überkandidelt - die Einräumung eines einfachen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechts hätte völlig gereicht.

Nichtsdestotzrotz würde ich da nichts einreichen... Ich behaupte mal, die Klausel könnte in dieser Form sogar unwirksam sein. Allerdings hat man sich dann erstmal mit diesem Quark einverstanden erklärt und muss sich im Zweifel mit diesem hochprofessionellen Ausrichter rumärgern.

André 69 10.11.2014 17:47

Hi Gottlieb,

der Text klingt vermutl. deshalb so heftig, da der Textersteller sich des dort geschriebenen Wortes vermutlich nicht ganz bewusst ist. Das wird eine oberflächliche Formulierung sein, auf die man sich vermutl. berufen möchte, daß man mit den Bildern alles machen kann, nichts zahlen will, etc ...
Wer allerdings mit dieser Formulierung einverstanden ist, hat es ja auch nicht anders gewollt.

Gruß André

der_knipser 10.11.2014 17:57

Wir fuhren gestern auf dem Rückweg von unserer Fototour an diesem Rummel vorbei, der gemäß Wikipedia zu den größten deutschen Herbstfesten zählt. Das sah von weitem schon imposant aus, aber der Rückstau reichte in beiden Anreiserichtungen schon bis zur Autobahn. Also nix wie wech!

Jemand, der imstande ist, so ein Riesen Volksfest auf die Beine zu stellen, setzt einen Praktikanten(?) daran, den Fotowettbewerb auszuschreiben? Ich finde das nur lächerlich. Unter vernünftigen Bedingungen hätte ich sicher Spaß daran, mit ein paar Bildern an einem Wettbewerb teilzunehmen, und einen winkenden Preis abzusahnen. :crazy: :winke-winke:

Danke für eure aufschlussreichen Beiträge!

MarieS. 10.11.2014 18:02

Zitat:

Zitat von der_knipser (Beitrag 1642930)
Jemand, der imstande ist, so ein Riesen Volksfest auf die Beine zu stellen, setzt einen Praktikanten(?) daran, den Fotowettbewerb auszuschreiben?

Das war kein Praktikant, sondern ein Jurastudent im 1. Semester. Da denkt man noch, man kann alles!

Dimagier_Horst 10.11.2014 18:18

Zitat:

Zitat von Karsten in Altona (Beitrag 1642922)
...hier hat einfach jemand ohne viel Ahnung vom Urheberrecht sichergehen wollen und einfach geschrieben...

Hier kann es so sein. Im Allgemeinen glaube ich das nicht. Einige Fremdenverkehrsvereinigungen veranstalten gerne Wettbewerbe mit vergleichbaren Konditionen, um für lau an ihr Werbematerial zu kommen. Dieses Denken kommt langsam auch in Handel und Industrie an. In der Industrie werden dazu interne Wettbewerbe unter den Mitarbeitern ausgeschrieben. Da kommt einiges gutes Material zusammen, die Mitarbeiter sind richtig motiviert!

Karsten in Altona 10.11.2014 18:21

Das stelle ich auch gar nicht infrage. Ich wollte nur sagen, dass jemand wahrscheinlich ohne Detailwissen die Formulierung gemacht hat und dabei etwas ... sagen wir vereinfacht hat. Marie hat das ja schon ganz schön beschrieben, was geht und was nicht. Die Intention ist aber schon eindeutig. Dein Bild kann was gewinnen, aber egal ob Gewinn, oder nicht, wir können es für alles mögliche für umsonst benutzen. Das ist der Wetteinsatz.

MarieS. 10.11.2014 18:23

Bringt nur nicht viel, wenn so eine "Abtretung" rechtlich gar nicht möglich ist...

Klar generieren Wettbewerbe billiger Werbefotos als Stockfotografie oder bezahlte Fotografen. Dann ist man aber auch so clever und lässt sich wirksam ein exklusives, unbeschränktes Nutzungsrecht an den Fotos inräumen und kommt nicht mit so einem laienjuristischen Geschmiere daher.


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