DonFredo |
06.04.2014 16:52 |
Zitat:
Zitat von wus
(Beitrag 1568270)
.....weil man im Zoo geschossene Fotos ohne Genehmigung nicht veröffentlichen darf.
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In diesem Fall längst überprüft... :cool:
Ansonsten kommt es auf den Zoo an.
Aus der Parkordnung des Tierparks Hellabrunn:
Zitat:
Filmen und Fotografieren
1. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht.
2. Gewerbliche Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Münchener Tierpark Hellabrunn AG erlaubt.
3. In einigen Tierhäusern herrscht Blitz-Verbot – bitte beachten Sie dies
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...und mehr steht da nicht.
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