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Fotografieren mit Systemkameras auf Konzerten erlaubt?
Dass man als normaler Konzertbesucher nicht mit einer DSLR fotografieren darf ist klar, aber wie sieht das mit eine Systemkamera mit Wechselobjektiv wie z.B. der Samsung NX1100 oder der kommenden Sony A6000 aus?
Ist das erlaubt oder wird einem die Kamera am Eingang abgenommen? Ich habe erst vor kurzem bei einem Konzert mit meinem Samsung Galaxy Note 1 fotografiert und die Bilder kann man als nicht wirklich toll bezeichnen. http://abload.de/thumb/20140222_212550_2o6qoc.jpg |
Ich würde die Frage dem Konzertveranstalter stellen, denn der hat Hausrecht und kann bestimmen.
Da helfen auch keine 100 Forenantworten... |
So und nicht anders, Manfred. Damit ist bereits alles zum Thema gesagt, viel zu sehr ist das ganze vom Veranstalter und den auftretenden Musikern und deren Verständnis von erlaubten und nicht erlaubten Aufnahmen abhängig.
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Mal wird es erlaubt, sogar mit DSLR, mal verboten, sogar mit Handy. Da hilft nur, wie schon gesagt, sich beim Veranstalter zu erkundigen.
Gruß Wolfgang |
Versuch macht kluch.
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Zitat:
Je grösser die Veranstaltung ist, umso schlechter ist tendenziell die Fotografiermöglichkeit. Von einer Erlaubnis noch gar nicht zu reden. Damit schwinden auch die Möglichkeiten, die Bilder öffentlich zeigen zu dürfen. Egal, mit welcher Kamera fotografiert wurde. Ich weiss von einem Konzert, wo fotografieren und filmen grundsätzlich und mit jeglichem Gerät verboten war und der Künstler mit Konzertabbruch drohte, wenn das nicht sofort(!) aufhört und damit die Security veranlasste, ständig durch die Reihen zu patroullieren. Uneinsichtige (vor allem Foto-Handynutzer) wurden dann ohne weitere Ermahnung gnadenlos rausgeworfen. Ich bin selber z.B. als "Bandfotograf" einer kleinen Band aktiv. Die haben in jedem Auftrittsvertrag ein grundsätzliches Fotografierverbot stehen. Das wird allerdings selten (vom Veranstalter) durchgesetzt. Die Bandleitung geht aber rigoros gegen unautorisierte Veröffentlichungen vor. Auch ich darf nur die Bilder der Band veröffentlichen, die explizit freigegeben wurden. Wenn denn schon unautorisiert und "privat" Bilder gemacht wurden, ist vor einer Veröffentlichung unbedingt eine nachträgliche Freigabe durch den Veranstalter und die Band einzuholen, wenn man sich nicht möglichen Regressforderungen aussetzen will. |
DSRL ist so geshen eh ein ein veraltetes Kriterium ......wenn man bedenkt was Systhemcams zu leisten vermögen........ok für Fotogreenhörner gilt natürlich nach wie vor: nur mit grossen kloppern gibts auch gute Bilder (die man weiter verwerten kann)
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Und was genau hat dein Beitrag mit der Fragestellung zu tun?
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Das ist eh kein Kriterium, sondern ob man das Objekt wechseln kann, zumindest ist das mittlerweile meist das Kriterium. Oder meinst die Securtiy schaut, ob ein Spiegel drin ist. Daher sind da die einschlägigen Megazoomkameras eh am besten geeignet. Zur Erinnerung reichts, veröffentlichen darfst es eh nicht ;-)
Nebenbei frage ich mich schon, wie blöd eine Band sein muss, um Handyfotos zu verbieten. Selbst wenn das am Abend schon in YouTube ist, ist das kostenlose Werbung in einen Kreis, den sie sonst eh nicht erreichen würden. |
Zitat:
Konzert wegen Handy unterbrochen P.S.: Meine persönliche Meinung: Ich achte das Hausrecht und fühle mich oftmals gestört durch die Handyknipser. |
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